10. Oktober 2012

Rechtswidrige Mindestaltersgrenzen aufheben

Das Bundesverwaltungsgericht stellt in einer Pressemitteilung vom 27. September 2012 fest, dass Mindestaltersgrenzen und Mindestwartezeiten für den Einstieg in eine Beamtenlaufbahn verfassungswidrig sind und stützt damit die Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, sieht, bestärkt durch den Gerichtsentscheid, dringenden Korrekturbedarf bei der im Dezember 2011 in Kraft getretenen Bundespolizei-Laufbahnverordnung (BPolLV). Die Altersgrenzen für die Zulassung an Aufstiegsverfahren sind danach aufzuheben. Hierzu gehört auch das Abstellen auf Verwendungszeiten im Beamtenverhältnis und im Amt. Konkret sieht die DPolG Bundespolizeigewerkschaft die schon bisher von ihr vehement abgelehnte Altersgrenze im verkürzten Laufbahnaufstieg nach § 16 vom mittleren in den gehobenen Dienst in der novellierten BPolLV als rechtswidrig an.

„Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert, die Rechtskonformität herzustellen und sicherzustellen, dass die Auswahlentscheidung für einen Laufbahnaufstieg wieder nach Eignung, Leistung und fachlicher Befähigung erfolgt. Die Bundespolizei-Laufbahnverordnung ist diesbezüglich zu ändern“, so der Gewerkschaftsvorsitzende Walter.

Er sieht in der durch das Bundesverwaltungsgericht in Frage gestellten Altersbindung auch eine Chance, die gesamte Beförderungs- und Bezahlstruktur in der Bundespolizei zu überdenken. Dabei verweist er auf das DPolG-Zehn Punkte Papier zu einem wirkungsvollen Personalentwicklungskonzept in der Bundespolizei.

Insbesondere den Leistungsträgern in der Bundespolizei muss eine altersunabhängige laufbahnübergreifende Karriere durch alle Ämter erleichtert werden.

„Wir liegen deshalb mit unseren Ideen für ein schlüssiges Personalentwicklungskonzept genau richtig und werden diesen Weg weitergehen, auch wenn er steinig werden sollte“, so Ernst G. Walter.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft wird sich zur Umsetzung dieser Gewerkschaftsforderung kurzfristig auch an Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich wenden.