14. November 2017

Reisekosten in der Ausbildung - Es dauert und dauert und dauert!

Abrechnungsstelle Lübeck unterbesetzt?
Immer häufiger melden sich sowohl Dienstanfänger mit Anwärterbezügen als auch Aufstiegsbeamte bei der Bundespolizeigewerkschaft, die erhebliche Summen für Unterbringungen in den jeweiligen Praktika über längere Zeiträume vorschießen. Derzeit dauert nämlich die Rückerstattung der Reisekosten und die Überweisung von Trennungsgeld teilweise bis zu 12 Wochen.
Mietvorauszahlungen bei Abordnungen in Höhe von bis zu 750,- Euro pro Monat, sowie oftmals zusätzliche einmalige Mietkautionen von zwei bis drei Monatsmieten sind keine Seltenheit und summieren sich mit Reisekosten und ggf. Trennungsgeld schnell auf mehrere Tausend Euro.

Dieser Zustand ist nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft nicht tragbar und entspricht nicht der "anständigen" Fürsorge- und Alimentationspflicht des Dienstherrn.

Die hohen Einstellungszahlen führen insbesondere bei der Abrechnungsstelle in Lübeck zu erheblichen Antragsfluten. Um es an dieser Stelle klar festzustellen, richtet sich die Kritik keineswegs an die Kolleginnen und Kollegen der betreffenden Abrechnungsstelle, die alles tun, um die Wartezeiten zu verkürzen. Auch wenn neues und zusätzliches Personal in der Abrechnungsstelle Lübeck bereits befristet eingesetzt wird, bedarf es erst der monatelangen Einweisung, die aber wiederum das "Bestandspersonal" über einen längeren Zeitraum zusätzlich bindet.

Die zeitlichen Befristungen des Personals sorgen ebenso nicht gerade für eine erforderliche konstante und dauerhafte Personalstärke in diesem Bereich. Zudem müssen ständig neue Mitarbeiter/-innen eingearbeitet werden, wenn die Befristungen auslaufen. Angesichts der absehbar langfristigen zusätzlichen Einstellungen erscheint es geboten, dauerhafte Stellen für die Bearbeitung der Anträge einzurichten.


Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert daher, dass die Bundespolizei unverzüglich diese unhaltbaren Missstände durch einen weiteren dauerhaften Personalaufwuchs durch die Einstellung von zusätzlichem Tarifpersonal abstellt und den ODP entsprechend anpasst, damit dieser Missstand für die Zukunft dauerhaft ausgeschlossen werden kann.

"Weder Dienstanfänger noch die Aufstiegsbeamten verdienen so viel, dass sie sich derartige zusätzliche Belastungen leisten können. Es ist daher unzumutbar, dass sie sich verschulden müssen, weil die Organisation nicht auf eine Antragsflut eingerichtet ist. Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Ausbildung empfehlen wir derweil rechtzeitig Anträge auf Kostenübernahme, Vorschuss oder Abschlag zu stellen", so das Mitglied im Bundesvorstand Oliver Ehmsen.