02. Dezember 2025

DPolG-Attraktivitätsturbo

Rückführung der Wochenarbeitszeit und Flexible Langzeitkonten

Im „Attraktivitätsturbo“-Konzept fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft Bundespolizei eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit sowie die Einführung vollflexibler Langzeitkonten. Es ist eine von insgesamt 15 Kategorien von Lösungsansätzen für aktuelle Herausforderungen innerhalb der polizeilichen Arbeit.

Um den Polizeiberuf langfristig zu sichern und attraktiver zu gestalten, bedarf es auch eine spürbare Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -belastungen. Aus diesem Grund fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft Bundespolizei in ihrem neu ausgearbeiteten „Attraktivitätsturbo“ eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit sowie die Einführung vollflexibler Langzeitkonten. Es ist eine von insgesamt
15 Kategorien von Lösungsansätzen für aktuelle Herausforderungen innerhalb der bundespolizeilichen Arbeit.
 
Vollflexible Langzeitkonten
 
Bei vollflexiblen Langzeitkonten handelt es sich um Zeitkonten, auf denen jede Form von Zeitguthaben erfasst werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob solche Zeitguthaben aus angeordneter Mehrarbeit, Überzeit, Gleitzeit oder aus einer Pauschalvergütung von Freizeitausgleich stammen. Auch Zeitguthaben aus Erholungs- oder Zusatzurlaub sollen auf einem solchen Konto angespart werden können. Ziel ist mithin das Ansparen von Zeitguthaben in unbegrenzter Höhe, an dem sich jederzeit bedient werden kann. Mit dieser Möglichkeit würde auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine deutliche Steigerung erfahren.
 
Rückführung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 38,5 Wochenstunden
 
Vor über 18 Jahren haben sich die Bundesbeamten darauf eingelassen, die wöchentlichen Arbeitsstunden von 38,5 auf 41 Stunden zu erhöhen –ohne ein höheres Grundgehalt dafür zuempfangen. Diese Maßnahme sollte eigentlich nur vorübergehend greifen und dazu dienen, den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Doch das politische Versprechen, die Wochenarbeitszeit für Bundesbeamte wieder auf das Maß zurückzuführen, das vor der Erhöhung der Wochenarbeitszeit
galt, wurde nie eingelöst. Einige Bundesländer, wie Hessen oder Schleswig-Holstein, haben sich bereits kompromissbereit gezeigt und tragfähige Kompromisse unterbreitet.
 
So haben Landesbeamte in Hessen (nach § 1 a AZV Hessen) offiziell weiter eine 40 bzw. 41 Stunden-Woche. Jedoch wird seit einigen Jahren automatisch und von Amts wegen eine Stunde pro Woche auf ein Langzeitkonto gutgeschrieben. Folglich sparen die Beamten eine Art „Stunden-Guthaben“ für einen flexiblen Freizeitausgleich an.
 
In Schleswig-Holstein konzentriert man sich auf die besonders belasteten Arbeitsbereiche. In diesen reduziert sich die wöchentliche Arbeitszeit nach 10 Jahren im Wechselschichtdienst auf 38 Wochenstunden. Bei Polizeibeamten, die mehr als 20 Jahre Wechselschichtdienst geleistet haben, wird die Wochenarbeitszeit auf 36 Stunden reduziert.
 
Mit Blick auf die Modelle in Hessen und Schleswig-Holstein, fordert die Deutsche Bundespolizeigewerkschaft für die Beamten eine automatische Gutschrift von 2 Stunden pro Woche auf ein Langzeitkonto. Mittelfristig sollte allerdings eine „echte“ Absenkung auf das Niveau vor der Hebung auf 41 Wochenstunden, das Ziel sein. Unabhängig davon müssen die besonders belasteten Bereiche eine weitere Absenkung der Wochenarbeitszeit erfahren. Das Schleswig-Holsteiner Modell bildet hierfür eine gute Vorlage.