RUHEGEHALTSFÄHIGKEIT DER POLIZEIZULAGE
Was muss ich machen?
Derzeit häufen sich die die Anfragen unserer Kolleginnen und Kollegen, was jetzt zu tun ist, um in den Genuss der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage zu kommen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Versorgungsempfänger, die nach dem 31.12.2007 mit der Besoldungsgruppe A10 oder höher und Versorgungsempfänger die nach dem 31.12.2010 bis zur Besoldungsgruppe A9 in den Ruhestand versetz worden sind, einen formlosen Antrag bei der zuständigen Versorgungsstelle stellen müssen.
Da der Deutsche Bundestag dem Gesetzentwurf noch nicht zugestimmt hat, muss derzeit (noch) nichts weiter veranlasst werden. Sobald die oben beschriebe Änderung des Beamtenversorgungsgesetz in Kraft gesetzt wurde, stellen wir unseren Mitglieder selbstverständlich entsprechende Musteranträge zur Verfügung. Unsere Bundesgeschäftsstelle in Berlin hält diese Anträge sowohl in digitaler, als auch in analoger Form für unsere Mitglieder vor.
Herzlichst
Ihr
Hans Jakupak
Bundesseniorenbeauftragter