13. Juli 2023

Ruhegehaltsfähigkeit der Pollizeizulage

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Bundeskabinett beschlossen!

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Dank unserer Hartnäckigkeit wird nun endlich unsere langjährige Forderung (bereits seit März 2017) nach der Wiedereinführung der Polizeizulage umgesetzt.

Dank unserer Hartnäckigkeit wird nun endlich unsere langjährige Forderung (bereits seit März 2017) nach der Wiedereinführung der Polizeizulage umgesetzt.

Nun muss der durch das Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf nur noch durch das Parlament, den Gesetzgeber, abgesegnet werden.

Dies bedeutet nicht nur eine Erhöhung von circa 160 € pro Monat, sondern auch eine Wertschätzung für unsere pensionierten Polizisten und Polizistinnen. 

Es ist ein Ausdruck der Anerkennung für die jahrelange und mitunter lebensgefährliche Arbeit.

Seit 2017 sind wir hartnäckig in Sachen Wiedereinführung der Polizeizulage geblieben und jetzt warten wir nur noch auf den letzten entscheidenden Schritt, nämlich den hoffentlich positiven Beschluss des Gesetzgebers, dem Parlament, und die Polizeizulage wird wieder Ruhegehaltsfähig.
 

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