14. Februar 2020

Ruhezeiten im Einsatz sind Bereitschaft!

OVG Münster trifft Grundsatzentscheidung zum Freizeitausgleich für G7 Einsatz

„Wenn der Störer die Lage bestimmt, gibt es für die Einsatzkräfte weder Pausen noch Ruhezeiten!“, so kommentiert Heiko Teggatz die Entscheidung der Richter beim OVG in Münster.

Der Ursprung der Entscheidung liegt in dem Begehren zahlreicher Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei, die im Jahre 2014 anlässlich des G7 Gipfel in Elmau über mehrere Tage und Wochen eingesetzt waren. Während des gesamten Einsatzes konnten die eingesetzten Kolleginnen und Kollegen nicht selbstbestimmt über ihre so genannte „Freizeit“ verfügen, da zahlreiche Auflagen eine „normale Freizeitgestaltung“ verhinderten.

Das es überhaupt zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen musste ist schon ein Skandal für sich. Der Bonner Generalanzeiger spricht sogar von einem „schäbigen Verhalten“ des Dienstherrn.

www.general-anzeiger-bonn.de/meinung/kommentare/schaebiger-dienstherr_aid-48949373



Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft erwartet nunmehr eine schnelle Umsetzung dieser gerichtlichen Grundsatzentscheidung. Nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat der Dienstherr nunmehr dafür Sorge zu tragen, dass jeder Kollegin und jedem Kollegen, der sich im G7 Einsatz befunden hat, der zustehende Freizeitausgleich gutzuschreiben ist. Dabei darf es keine Rolle spielen, ob dieses damals individuell beantragt wurde oder nicht!

„Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung werden wir uns die Abrechnung künftiger Einsätze sehr genau anschauen!“, mahnt Teggatz

Für den in Kürze anstehenden Nukleartransport erwartet die DPolG Bundespolizeigewerkschaft eine 1:1 Vergütung der Einsatzkräfte!