28. Mai 2026

Investitionsstau

Schaffung eines eigenständigen Immobilienmanagements der Bundespolizei

Die Bundespolizei steht vor einem milliardenschweren Investitionsstau bei ihren Liegenschaften, während bestehende Verfahren über die BImA als zu langsam und unflexibel gelten. Mit einem neuen Konzept fordert die DPolG Bundespolizei ein eigenständiges Immobilienmanagement, um Bau- und Investitionsprozesse zu beschleunigen und dringend benötigte Kapazitäten zu schaffen.

Die Bundespolizei steht angesichts wachsender Anforderungen in allen Aufgabenbereichen vor einem erheblichen Ausbau- und Modernisierungsbedarf ihrer Liegenschaften. Allein bei den Standorten der Bundesbereitschaftspolizei liegt ein Investitionsstau von über einer Milliarde Euro vor. Die bestehenden Verfahren über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) werden dabei vielfach als zeitintensiv und nur eingeschränkt flexibel wahrgenommen. 

Daher hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Bundespolizei ein Konzept zur halbstaatlichen Immobiliengesellschaft und der Schaffung eines eigenständigen Immobilienmanagements der Bundespolizei außerhalb der Zuständigkeit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), erarbeitet. Ziel des Konzepts ist die Prüfung und die perspektivische Umsetzung eines eigenständigen Immobilienmanagements der Bundespolizei, um den Rückstau umgehend zu beheben, zusätzliche Kapazitäten für Dienststellen, Unterkünfte und Ausbildungseinrichtungen zu schaffen sowie die langfristige Verfügbarkeit geeigneter Liegenschaften sicherzustellen. Zudem sollen so Bau- und Investitionsentscheidungen beschleunigt, operative Flexibilität erhöht und Abhängigkeiten von Verwaltungs- und Steuerungsprozessen der BImA, reduziert werden. Denn mit den aktuellen Verfahren wird sich der Investitionsstau nicht auflösen, sondern nur weiter verschärfen.

In einem Schreiben an die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, hat Manuel Ostermann, Vorsitzender der DPolG Bundespolizei, die Forderung erörtert und das von der DPolG ausgearbeitete Konzept vorgestellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zielführender Beitrag geleistet werden, um die Bundespolizei auch zukünftig handlungsfähig aufzustellen und damit auch die Bundesregierung jederzeit auf eine autarke und intakte Infrastruktur zugreifen kann. Gesprächstermine in der Sache werden folgen. 

Aktuelle Rahmenbedingungen

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) ist die BImA grundsätzlich für das zentrale Immobilienmanagement des Bundes zuständig. Die Bundespolizei nutzt ihre Liegenschaften derzeit überwiegend im Rahmen dieser zentralen Zuständigkeit als Mieter. In der Praxis bestehen jedoch im Fall von Änderungs- oder Anpassungsbedarf überbordend lange Planungs- und Genehmigungsprozesse, eine eingeschränkte Priorisierung polizeispezifischer Bedarfe, begrenzte Flexibilität beim Erwerb geeigneter Immobilien sowie Verzögerungen bei Neubau- und Sanierungsmaßnahmen. Parallel dazu steigt der Bedarf an kurzfristig verfügbaren Unterbringungs-, Ausbildungs- und Einsatzflächen kontinuierlich an – das Problem verschärft sich zusehends. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob und in welcher Form der Bundespolizei ein eigenständiger Handlungsspielraum im Bereich des Immobilienmanagements eingeräumt werden kann.

Rechtliche Aspekte

Die Umsetzung eines eigenständigen Immobilienmanagements erfordert eine klare rechtliche Abgrenzung gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der BImA. Hierfür kommen insbesondere Sonderregelungen oder -anordnungen in Betracht, beispielsweise ministerielle Ausnahmegenehmigungen, haushaltsrechtliche Sonderregelungen oder projektbezogene Sonderzuständigkeiten. Ebenso könnten gesetzliche Anpassungen erforderlich werden, etwa durch Ergänzungen im Bundespolizeigesetz, Änderungen im Haushaltsrecht oder Anpassungen des BImAG zur Schaffung einer spezialgesetzlichen Ausnahme für die Bundespolizei. Eine enge Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesinnenministerium, sowie dem Bundeskanzleramt wäre hierbei zielführend.

Organisatorisches Modell

Die DPolG Bundespolizei hielte es für sehr vorteilhaft, wenn entbürokratisierte Verfahren, bedarfsgerechte Maßnahmen und Investitionen aus dem Sondervermögen über eine Definition der zivilen Rettungsinseln durch die Gründung einer halbstaatlichen Immobiliengesellschaft entstehen könnten. Die Gesellschaft könnte vollständig im Eigentum des Bundes stehen und organisatorisch dem BMI zugeordnet werden. Die strategische Steuerung würde durch das BMI und die Bundespolizei erfolgen. Die Gesellschaft könnte insbesondere für den Ankauf und die Entwicklung von Grundstücken, die Planung und Durchführung von Bauprojekten, den Betrieb und die Verwaltung von Liegenschaften, die Modernisierung und Sanierung bestehender Standorte sowie das Projektsteuerungs- und Vergabemanagement zuständig sein. Die Finanzierung könnte über Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 06, über Sonderinvestitionsprogramme aus dem Sondervermögen sowie gegebenenfalls über Kreditermächtigungen oder Mietkaufmodelle erfolgen.

Alternative Ausgestaltung

Neben der Gründung einer eigenständigen halbstaatlichen Immobiliengesellschaft kommen weitere Organisationsformen in Betracht. Denkbar wäre etwa die verstärkte Zusammenarbeit der Gesellschaft mit öffentlichen oder privaten Bauträgern im Rahmen von Public-Private-Partnership-Modellen, um standardisierte Bauprojekte schneller umzusetzen.

Beitrag zur zivilen Krisenvorsorge und Resilienz

Die Liegenschaften der Bundesbereitschaftspolizei sowie der Bundespolizeiakademie besitzen neben ihrer polizeilichen Funktion zunehmend Bedeutung für die nationale Krisenvorsorge. Vor dem Hintergrund der angespannten sicherheitspolitischen Lage in Europa sowie wachsender Anforderungen an den Zivilschutz können geeignete Standorteim Bedarfsfall als zivile Rettungsinseln genutzt werden. Durch den Ausbau moderner Unterbringungs- und Versorgungsstrukturen könnten Bundespolizei-Liegenschaften als temporäre Schutz- und Aufenthaltsräume dienen, logistische Unterstützung für Katastrophenschutz und Bevölkerungsschutz leisten, eine Plattform für die Bündelung verschiedener Einsatzkräfte bieten und die Handlungsfähigkeit staatlicher Stellen in Krisensituationen absichern. Ein eigenständigeres und flexibleres Immobilienmanagement würde die hierfür erforderliche Anpassungs- und Ausbaugeschwindigkeit erheblich verbessern.

Vorteile eines eigenständigen Immobilienmodells für die Bundespolizei

Ein eigenständiges Immobilienmanagement könnte zu deutlich beschleunigten Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen führen. Darüber hinaus würde die Bundespolizei höhere Flexibilität bei Grundstücks- und Immobilienankäufen gewinnen und ihre infrastrukturellen Maßnahmen stärker und schneller an operativen Anforderungen ausrichten können. Zudem könnte spezialisiertes immobilienwirtschaftliches Fachwissen gezielt aufgebaut werden. Langfristig würde dies zu größerer Planungs- und Investitionssicherheit beitragen und gleichzeitig die Resilienz staatlicher Infrastruktur im Krisen- und Verteidigungsfall stärken.

Risiken und Gegenmaßnahmen

Die Einführung eines eigenständigen Immobilienmanagements birgt zugleich verschiedene Risiken. Insbesondere könnten Konflikte mit den bestehenden Zuständigkeiten der BImA entstehen. Diesem Risiko müsste durch die Schaffung klarer gesetzlicher Grundlagen begegnet werden. Darüber hinaus besteht die Gefahr ineffizienter Doppelstrukturen. Deshalb wären eine eindeutige Aufgabenabgrenzung sowie eine schlanke Organisationsstruktur erforderlich. Haushaltsrechtliche Risiken könnten durch eine frühzeitige Einbindung des Bundesministeriums der Finanzen sowie durch transparente Kosten- und Projektplanung reduziert werden. Einem denkbaren Mangel an immobilienwirtschaftlichem Fachwissen wird durch gezielte Rekrutierung von Fachpersonal, sowie Fortbildung von bereits vorhandenen Fachpersonal begegnet. Zusätzlich wären professionelle Projektsteuerung und regelmäßige Eavluierungen notwendig, um Kostensteigerungen bei größeren Bauvorhaben zu vermeiden.

Pilotprojekte

Zur praktischen Erprobung des Modells wird vorgeschlagen, zunächst zwei bis drei prioritäre Bauvorhaben außerhalb der regulären BImA-Strukturen umzusetzen. Diese sollten fachlich fundiert begleitet werden. Geeignete Pilotbereiche könnten insbesondere Ausbildungsstandorte, Einsatztrainingszentren, Unterkunfts- und andere Liegenschaften der Bundesbereitschaftspolizei sowie Grenzdienststellen mit akutem Kapazitätsbedarf sein.

Fazit

Die Schaffung eines eigenständigen Immobilienmanagements für die Bundespolizei erscheint uns grundsätzlich rechtlich und organisatorisch umsetzbar. Voraussetzungen hierfür sind jedoch eindeutige gesetzliche Grundlage, belastbare Finanzierung, enge Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen sowie eine klare Abgrenzung gegenüber der BImA. Die Gründung z.B. einer spezialisierten halbstaatlichen Immobiliengesellschaft wird als langfristig tragfähige und strategisch sinnvolle Option bewertet. Darüber hinaus würde ein beschleunigter Ausbau geeigneter Bundespolizei- Liegenschaften einen wichtigen Beitrag zur nationalen Krisenvorsorge und zur Stärkung der zivilen Resilienz leisten