14. Juni 2019

Sicherheitszulage auch für die Tarifbeschäftigten gefordert

In einigen Bundessicherheitsbehörden erhalten Tarifbeschäftigte und Verwaltungsbeamte eine Zulage, weil sie eben in diesem Bereich der Sicherheit tätig sind.

Bei der Bundespolizei erhalten derzeit nur die Polizeivollzugsbeamtinnen und Beamten eine Polizeizulage, übrigens unabhängig davon, ob diese im operativen Dienst oder in der Stabsarbeit eingebunden sind.

Wir haben deshalb bereits 2017 den damaligen Bundesminister des Innern Dr. Thomas de Maizière angeschrieben und um Prüfung einer Sicherheitszulage für die Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten in der Bundespolizei gebeten. Aus dem Ministerium wurde uns zugesichert, dass diese Bitte bei zukünftigen Fortentwicklungen des Besoldungsrechtes mit einbezogen wird. Nachdem der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer das Ministerium in 2018 übernommen hat, haben wir als DPolG Bundespolizeigewerkschaft das Ministerium erneut mit gleichem Inhalt angeschrieben.

Im aktuellen Gesetzentwurf zum Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BeStMG) stellen wir mit Freude fest, dass für die Verwaltungsbeamten der Bundespolizei nun endlich eine solche Sicherheitszulage vorgesehen ist. Sobald das Gesetzgebungsverfahren mit einer Sicherheitszulage für die Verwaltungsbeamten abgeschlossen ist, wird sich die DPolG Bundespolizeigewerkschaft daher erneut mit Nachdruck dafür einsetzen, dass es eine entsprechende Regelung umgehend auch für die Tarifbeschäftigten geben wird, da das in Rede stehende Gesetz nur für Beamte und nicht für Tarifbeschäftigte Anwendung findet.