17. März 2020

Sicherstellung einer Notbetreuung von Kindern

Zur Sicherstellung einer Notbetreuung von Kindern für unsere Kolleginnen und Kollegen gibt es folgende Regelung:
Städte und Kommunen stellen zur Sicherung der Betreuung für Kinder, deren Sorgeberechtigte in Bereichen tätig sind, die eine besondere Bedeutung zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur haben, auf ihren Internetseiten Anträge zur Verfügung.
Diese Anträge dienen dem Nachweis, dass der Arbeitnehmer zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur benötigt wird. Der Antrag wird vom Dienstherrn unter folgenden Vorgaben bestätigt:
1. Alle Anträge zur Betreuung eines Kindes sind über die Referatsleitung/Dienststellenleitung mit einem entsprechenden Votum zur Schlüsselfunktion des Antragstellers oder der Antragstellerin zu bestätigen,
2. Die zuständige Personalstelle nimmt die entsprechende Bestätigung auf den notwendigen Anträgen vor und
3. steht den Städten und Kommunen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Diese Regelung gilt selbstverständlich nur dann, wenn dies zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur unabdingbar ist.
Folgende weitere Regelung wurde durch das BMI erlassen:
Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten kann bis zu 10 Arbeitstagen Sonderurlaub gewährt werden, wenn:
- Schließung einer Betreuungseinrichtung (Schule/KiTa)
- Kind unter 12 Jahren
- alternative Betreuungsmöglichkeit nicht möglich
- dienstliche Gründe stehen dem SU nicht entgegen
gegeben sind.
Mobiles Arbeiten ist vorrangig zu nutzen.