Die Entscheidung des Ministers, die Aufgabe Personenschutz im Inland beim Bundeskriminalamt zu belassen, steht. Welche Entscheidungsprozesse bzw. Argumente letztendlich ausschlaggebend waren, bleiben bisher verborgen, schließlich stellt die Bundespolizei seit Jahrzehnten das Personal für diese Aufgabe im Rahmen von Abordnungen in den „BKA Pool“. Aber die organisatorische Anbindung stellt aus hiesiger Sicht auch nicht die oberste Priorität dar.
Vielmehr stehen die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei im Mittelpunkt, die über Jahre einen hervorragenden Job in dieser Organisationseinheit geleistet haben. Aber wie gestaltet sich jetzt deren dienstliche Zukunft? Geht man mit der Aufgabe zum Bundeskriminalamt, wenn dort dementsprechende Dienstposten eingerichtet werden oder verbleibt man besser bei der Bundespolizei?
Der BKA-Pool wird zum 1. Oktober 2025 aufgelöst. Die schriftliche Interessensabfrage der Angehörigen des BKA-Pools hat bereits begonnen. Wer beim BKA verbleiben möchte, muss bereits dem gehobenen Dienst angehören, oder bereit sein, den verkürzten Aufstieg gem. § 16 BPolLV oder den Aufstieg im Rahmen des dualen Bachelor Studiums des BKA zu absolvieren. Der verkürzte Aufstieg soll durch das BKA in Amtshilfe für die Bundespolizei mit Masse in Berlin erfolgen. Dazu wird eine einmalige Ausschreibung im Sommer 2019 erfolgen. Wer sich hier bewirbt, muss gleichzeitig seinen Versetzungsantrag abgeben. Wer die Ausbildung nicht besteht, hat die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung. Wer dann ebenfalls nicht besteht, wird längstens bis zum 1. Oktober 2025 im BKA-Pool verwendet. Beamte des gehobenen Dienstes müssen bis spätestens 30. September 2020 einen Versetzungsantrag abgegeben haben.
Wer sich für den Wechsel entscheidet, verliert die Heilfürsorge, die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Uniform sowie die Ansprüche auf kostenlose Unterbringung im Gästehaus des BKA. Die langfristige Verwendung in der Sicherungsgruppe wird angestrebt. Die Verwendung in anderen Abteilungen des BKA ist möglich.
Wer sich nicht für einen Wechsel zum BKA entscheidet, der kann längstens bis zum 1. Oktober 2025 im BKA-Pool verbleiben. Die Altersgrenze von 50 Jahren wird aufgehoben. Das bisher praktizierte Verfahren zur Rückkehr in eine Dienststelle der Bundespolizei bleibt bestehen.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bezweifelt, dass sich viele Angehörige des BKA-Pools für einen Übergang zum BKA entscheiden werden, da die Nachteile durch den Wegfall der Heilfürsorge und den Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu groß sind.
Nur für wenige der Angehörigen der Personenschützer scheint das Angebot des dreijährigen Studiums zur Erlangung der uneingeschränkte Ämterreichweite beim BKA zu sein.
Fraglich bleibt für diesen Fall, wie der Personenschutz in den kommenden Jahren erfolgen soll, denn auch beim BKA wächst das Personal nicht auf den Bäumen und muss erst ausgebildet werden.
Demgegenüber steht die Möglichkeit und damit die Chance, im Rahmen des verkürzten Aufstiegsverfahrens in den gehobenen Dienst zu gelangen, wenn das Auswahlverfahren und das Feststellungsgespräch erfolgreich absolviert werden.
Wie immer bei Umstrukturierungen bietet sie Chancen, aber auch Herausforderungen.