22. Juli 2026

Sommer, Sonne, Schweißrand?

Die Bundespolizei leistet seit Jahren einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Migrationslage. Dazu gehören auch die Ausbilder und Anwärter des zweiten Dienstjahres, die im Rahmen ihres Verbandspraktikums sowie im Rahmen geplanter Einsätze aus der Ausbildung heraus für mehrtägige Einsätze an der Grenze eingesetzt werden.

Diese Einsätze dauern regelmäßig bis zu acht Tage. Gerade in den Sommermonaten stellen hohe Temperaturen eine erhebliche zusätzliche Belastung dar. Umso wichtiger ist eine Ausstattung, die den tatsächlichen Anforderungen des Einsatzes gerecht wird.

Den Ausbildern und Anwärtern der Bundespolizeiakademie steht nach der derzeitigen Bekleidungsausstattung grundsätzlich nur eine Garnitur des Einsatzanzuges zur Verfügung. Bei mehrtägigen Einsätzen unter sommerlichen Bedingungen ist eine hygienische Nutzung über die gesamte Einsatzdauer jedoch kaum möglich.

Aus Sicht der DPolG Bundespolizei braucht es hierfür eine einfache und praxisgerechte Lösung: Für die Dauer des Verbandspraktikums oder zumindest für mehrtägige Einsätze von bis zu acht Tagen sollte den Ausbildern und Anwärtern des zweiten Dienstjahres auf Leihbeleg eine zweite Garnitur des Einsatzanzuges zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig müssen geeignete Wasch- und Trocknungsmöglichkeiten vorhanden sein, damit die Einsatzbekleidung fachgerecht gereinigt werden kann.

Die erforderliche Einsatzbekleidung ist vorhanden. Es bedarf lediglich einer pragmatischen Anpassung der Weisungslage, damit den Ausbildern und Anwärtern für die Dauer dieser planbaren Einsätze auf Leihbeleg eine zweite Garnitur des Einsatzanzuges zur Verfügung gestellt werden kann.

Der Verweis auf den Mehrzweckanzug als Wechselbekleidung überzeugt hingegen nicht. Der Mehrzweckanzug ist als Ausbildungsbekleidung konzipiert, wird bereits intensiv genutzt und verfügt zudem nicht über die flammhemmenden Eigenschaften des Einsatzanzuges. Er stellt daher keinen gleichwertigen Ersatz dar.

Ein erster wichtiger Schritt ist bereits erfolgt. In einem Gespräch am 15. Juli 2026 zwischen der Ersten Stellvertretenden Bundesvorsitzenden der DPolG Bundespolizei, Bianca Oehlmann, und dem Präsidenten der Bundespolizeiakademie, Ulf Strandt, wurde das Thema angesprochen. Präsident Strandt sagte zu, den Sachverhalt durch die zuständigen Fachbereiche prüfen zu lassen.

Die DPolG Bundespolizei begrüßt diese Zusage ausdrücklich und wird den weiteren Fortgang konstruktiv begleiten.

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