06. Dezember 2019

Stellenzulage für die Verwaltungsbeamtinnen und Beamten, sowie eine außertarifliche Zulage an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundespolizei

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat in 2017 den damaligen Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière angeschrieben und um Prüfung einer Sicherheitszulage für die Tarifbeschäftigten und Verwaltungsbeamten in der Bundespolizei gebeten. Aus dem Ministerium wurde uns zugesichert, dass diese Bitte bei zukünftigen Fortentwicklungen des Besoldungsrechtes mit einbezogen wird. Nachdem der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer das Ministerium in 2018 übernommen hat, haben wir als DPolG Bundespolizeigewerkschaft das Ministerium erneut mit gleichem Inhalt angeschrieben.
Das am 24. Oktober 2019 durch den Deutschen Bundestag beschlossene Besoldungsstrukturmodernisierungsgesetz (BesStMG), welches Anfang 2020 in Kraft tritt, beinhaltet eine Stellenzulage für die Verwaltungsbeamtinnen und Beamten der Bundespolizei. Sie beträgt in den Besoldungsgruppen:

A 2 bis A 5 70,00 Euro
A 6 bis A 9 90,00 Euro
A 10 bis A 13 110,00 Euro
ab A 14 140,00 Euro

Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer möchte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit dem Bundespolizeihauptpersonalrat beim BMI eine Dienstvereinbarung über die Gewährung einer außertariflichen Zulage abschließen.