Steuerzahler aufgepasst! Kostenloser Rechtsbeistand bei Abschiebehaft
Der von der Ampel gefundene Kompromiss zum Rückführungsbeschleunigungsgesetz (RückfBeschlG) ist eine Stück aus dem Tollhaus. Menschen, die sich in Abschiebehaft oder Ausreisegewahrsam befinden, haben das rechtsstaatliche Verfahren durch alle Instanzen durchlaufen. Warum soll der Steuerzahler jetzt noch einen Rechtsbeistand bezahlen, wenn alle Mittel ausgeschöpft sind? Es geht nur noch um den Vollzug einer Rechtsfolge. Ein verurteilter Straftäter bekommt doch auch keinen Pflichtverteidiger, wenn er in die Gefängniszelle einzieht, um seine Strafe zu verbüßen.