03. Juni 2019

Straffällig gewordene Ausreisepflichtige gehören nicht auf freien Fuß

Mit klaren Worten stellte sich Bundesvorsitzender Ernst G. Walter im Interview mit dem WDR-Fernsehen hinter Bundesinnenminister Horst Seehofer und das von ihm geplante „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“.

Walter erneuerte dabei seine Forderung nach mehr Abschiebehaftplätzen in den Ländern und sprach sich dafür aus, bereits strafrechtlich auffällig gewordene und/oder nachweislich gewaltbereite Ausreisepflichtige sowie Gefährder bis zum Termin ihrer angeordneten Rückführung konsequent in Abschiebehaft bzw. Abschiebegewahrsam zu nehmen. Nur so könne die viel zu hohe Stornierungsquote bei Rückführungen, die aktuell immer noch bei über 50 % liegt, spürbar minimiert werden.
Walter sagte: "Solange selbst ausreisepflichtige Intensivtäter immer noch den genauen Rückführungstermin mitgeteilt bekommen, darf man sich nicht wundern, wenn diese am Vortag ihrer vorgesehenen Rückführung untertauchen und die Vollzugsbehörden zum Narren halten.“

Die hohen Stornoquoten bei von den Ländern geplanten und angekündigten Rückführungen führen bei der Bundespolizei regelmäßig zu einem unverhältnismäßig hohen völlig unnötigem administrativen und personellen Aufwand.
Der Gewerkschaftschef fordert: "Bei der Zuführung der Rückzuführenden müssen die zuständigen Behörden der Länder dringend die Möglichkeit erhalten, effektiver zu werden, sonst verplant die Bundespolizei ihr für die übrigen zahlreichen Aufgaben ebenso dringend benötigtes Personal ohne jegliche Effizienz. Niemand von uns arbeitet gerne tagelang für den Papierkorb oder reist mehrmals quer durch die Republik, um eine Rückführung zu begleiten, die dann wegen „Nichtantreffen des Ausreisepflichtigen“ abgesagt werden muss. Deshalb müssen jetzt die gesetzlichen Vorraussetzungen dafür geschaffen werden, die das massenhafte Untertauchen von Abzuschiebenden am Tag ihrer Rückführung verhindern."