29. März 2022

Systemwechsel bei der Luftsicherheit notwendig

Sicherheit im Luftverkehr muss aus einer Hand kommen. Das ist unsere Forderung als DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Am 28. März 2022 haben wir die beiden im Bereich Luftsicherheit zuständigen Ministerien, das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, angeschrieben. 

In diesen Schreiben schlagen wir einen längst überfälligen Systemwechsel mit beim Staat beschäftigten und multifunktional ausgebildeten Kontrollkräften sowie einer Privatisierung der bislang verstaatlichten Beschaffung von Kontrolltechnik in neu gegründeten (halb)staatlichen Sicherheitsgesellschaften vor.

Der Vorschlag berücksichtigt dabei sowohl die erforderliche, uneingeschränkte staatliche Verantwortung für die Luftsicherheit, als auch die Interessen der Länder und der Flughafenbetreiber.

Das Prinzip „Sicherheit aus einer Hand“ wird dabei auf die örtliche Ebene projiziert, wobei Besonderheiten an den einzelnen Flughäfen entsprechend Berücksichtigung finden können.

An jedem Flughafen sollte der Bund bzw. das jeweils zuständige Land (halb)staatliche Sicherheitsgesellschaften (SG) gründen. Alle Sicherheitskontrollen an einem Flughafen können dann aus einer Hand durch diese SG sichergestellt werden.

Dabei ließen sich hohe Synergieeffekte beim Personaleinsatz erzielen, zumal sich die personalintensiven „peaks“ bei Passagier- und Gepäckkontrollen grundsätzlich von denen bei Personal-, Waren- und Zugangskontrollen unterscheiden.

Ein eigenständiger und einheitlicher Ausbildungsberuf als Luftsicherheitsassistent würde diese positiven Aspekte verstärken.

Im Gegensatz zu privaten Sicherheitsdienstleistern wäre das Unternehmensziel von staatlich geführten Sicherheitsgesellschaften nicht der wirtschaftliche Ertrag, sondern die stets optimale Gewährleistung der Sicherheit des Luftverkehrs und der Passagiere verbunden mit einem effektiven und flexiblen Personaleinsatz.

Flughafenbetreiber könnten sich in solche Gesellschaften beispielsweise bei der Steuerung des Personaleinsatzes oder der Konfiguration von Kontrollstellen mit ihrem Know-how einbringen.

Die Übernahme der Beschaffung von Kontrolltechnik durch die Flughafenbetreiber wird zudem die aktuell langfristigen, behördlichen Beschaffungsprozesse des Bundes für den Einsatz moderner und schneller Luftsicherheitskontrolltechnik deutlich verkürzen.

Die staatlich geführten und über die Luftsicherheitsgebühren refinanzierten SG, könnten als Non-Profit-Organisationen zu jeder Zeit gut ausgebildetes und motiviertes Personal zur Verfügung stellen und dabei stets einen gleichbleibend hohen Sicherheits- und Servicelevel mit modernster Kontrolltechnik und Infrastruktur gewährleisten.

Der kommerzielle Druck würde zukünftig entfallen!

Vorbilder für bereits seit Jahrzehnten erfolgreich operierenden staatlichen Sicherheitsgesellschaften sind die SGM am Flughafen München sowie die halbstaatliche SGN am Flughafen Nürnberg.

Eine dementsprechende Konzeption der DPolG Bundespolizeigewerkschaft kann hier eingesehen werden.