19. Mai 2018

Systemwechsel bei hoheitlichen Luftsicherheitskontrollen gefordert

Bundesvorsitzender Ernst G. Walter legt Politik eigenen konzeptionellen Vorschlag vor

Die Luftsicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck auf deutschen Verkehrsflughäfen werden aktuell häufig als zu langsam, zu ineffizient, zu schlecht oder zu teuer kritisiert.
Passagiere beschweren sich über unzumutbar lange Wartezeiten vor den Kontrollstellen, über zu wenig, unfreundliches oder überfordertes Kontrollpersonal.
Fluggesellschaften klagen über durch Staus vor den Luftsicherheitskontrollen verursachte Verspätungen und über zusätzliche Kosten aufgrund steigender Luftsicherheitsgebühren.
Flughafenbetreiber leiden in der Folge unter Service- und Imageverlusten und sehen sich gleichermaßen dem Unmut von Fluggesellschaften und Passagieren ausgesetzt.
Nationale und internationale Inspektionen stellen immer wieder Qualitätsmängel fest, die zu Sicherheitslücken bei den zur Terrorabwehr eingerichteten Kontrollen führen können.
Private Sicherheitsdienstleister haben zunehmend Probleme, die gestiegenen und im Einsatzzeitraum stark schwankenden Personalanforderungen kostendeckend zu erfüllen.
Und die Bundespolizei, die neben ihren eigentlichen polizeilichen Aufgaben alle Mängel der Sicherheitsdienstleister durch personalaufwendige Qualitätskontrollen und immer größeren Organisationsaufwand ausgleichen soll, wird in der Regel für alles verantwortlich gemacht.
Verkehrs- und Innenpolitiker haben längst erkannt, dass es so nicht weitergehen darf und der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter begrüßt ausdrücklich, was im Koalitionsvertrag zu den Luftsicherheitskontrollen festgestellt wurde:
„Luftsicherheitskontrollen sind eine hoheitliche Aufgabe.
Daher soll der Staat mehr strukturelle Verantwortung und Anteile der in den letzten Jahren gestiegenen Kosten für die Sicherheit der Menschen beim Fliegen übernehmen.
Wir werden gleichzeitig die bestehende Organisation und Aufgabenwahrnehmung und -verteilung für die Luftsicherheit begutachten und konzeptionelle Vorschläge erarbeiten lassen, um diese in Deutschland einheitlicher und effizienter zu gestalten.“
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat deshalb einen eigenen konzeptionellen Vorschlag zur Reform der Luftsicherheitskontrollen erarbeitet und schlägt der Politik dabei einen Systemwechsel vor, der für alle Beteiligten eine win-win-Situation darstellen soll.

Hoheitliche Aufgaben zur Terrorabwehr, die durch Kontrollen von Personen und Sachen konkreten Eingriffscharakter besitzen, dürfen unserer festen Überzeugung nach nicht länger rein wirtschaftlich betrachtet und schlicht als „Dienstleistung“ charakterisiert werden, die nur wie Reinigungsarbeiten zu beaufsichtigen sind. Solch sensiblen hoheitlichen Kontrollen sind künftig nur noch von fachlich qualifizierten und im serviceorientierten Umgang geschulten Personen wahrzunehmen, die im öffentlichen Dienst oder bei einer Gesellschaft angestellt sind, die -wie in Bayern mit Erfolg praktiziert- der staatlichen Kontrolle unterliegt.

Deshalb sollten an allen großen deutschen Flughäfen Luftsicherheitsgesellschaften mit einer mehrheitlichen Beteiligung des Bundes (bzw. eines Landes) gegründet werden, an denen sich Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften aber auch private Sicherheitsfirmen beteiligen können, um administrative Aufgaben der Personalverwaltung, Buchhaltung, Einsatzplanung und Organisation oder andere unterstützende Tätigkeiten an den Kontrollstellen oder sogar bei der Aus- und Fortbildung durch entsprechend überprüftes Personal zu übernehmen.

Der Vorteil von Gesellschaften mit mehrheitlich staatlicher Beteiligung liegt in der direkten Mitverantwortung des Staates bei der Einhaltung der Qualitätsstandards. Das ohnehin durch den Staat zu tragende Risiko der Staatshaftung lässt sich dabei am ehesten durch den Einsatz von qualifizierten Personal unter eigener Verantwortung minimieren. Denn: „Verantwortung kann nur der wirklich tragen, der in seiner Entscheidung nicht von der Willensbildung anderer abhängig ist.“ Der Staat würde auf diese Weise künftig damit nicht mehr nur über Auswahl, Prüfung und Zulassung der eingesetzten Kontrolltechnik entscheiden, sondern auch über Einstellung, Ausbildung, Zertifizierung und Fortbildung des Personals, worin der eigentliche Schlüssel zur Qualitätssteigerung liegt. Flughafenbetreiber könnten Planung und Koordination der Luftsicherheitskontrollen übernehmen, um den Servicelevel zu steigern.

Durch seine mehrheitliche Beteiligung an der Gesellschaft besäße der Staat neben der Managementhoheit auch die Personalhoheit. Dadurch bestimmt er die Arbeitsbedingungen und kann soziale Belange der Beschäftigten nach dem Vorbild des öffentlichen Dienstes ausrichten. Durch eine stärkere Bindung der Beschäftigten an den staatlichen Arbeitgeber mit internen Aufstiegsmöglichkeiten im Unternehmen würde die Motivation der Beschäftigten gesteigert und eine größere Identifikation mit der hoheitlichen Aufgabe erreicht werden. Dadurch könnte auch ein häufiger Personalwechsel, wie bei privaten Dienstleistern in der Vergangenheit oft zu beobachten, wirksam verhindert werden.
Mit Umsetzung unseres konzeptionellen Vorschlags könnten die berechtigten Forderungen nach Qualitäts- und Effizienzsteigerung mit mehr hoheitlicher Verantwortung und unter stärkerer Beteiligung des Staates auch bei den anfallenden Kosten für die Sicherheit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe erfüllt, die angestrebten Verbesserungen erreicht und die Luftsicherheitskontrollen durch Kontinuität und Qualität zukunftssicher gestaltet werden.