30. März 2023

Einkommensrunde 2023

Tarifverhandlungen gescheitert

„Die Arbeitgebenden spielen mit dem Feuer! Flächendeckende, lang andauernde Streiks werden kaum noch zu verhindern sein!"

„Die Arbeitgebenden spielen mit dem Feuer! Flächendeckende, lang andauernde Streiks werden kaum noch zu verhindern sein“, sagt Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Bereits auf der Großdemo am 22.03.2023 in Berlin hat der Bundesvorsitzende daraufhin gewiesen: „Wenn wir bei den Tarifverhandlungen nicht vorankommen, werden solche Veranstaltungen zum Dauerthema werden“!  Die Arbeitgebenden wissen wie stark der Funke ist und spielen nun mit dem Feuer.

Nach drei Verhandlungsrunden in Potsdam haben Bund und Kommunen noch immer keinen akzeptablen Kompromiss vorgelegt. Ihr letztes „Angebot“ war die Mogelpackung aus der zweiten Runde. Seither hat es keine konkreten Fortschritte gegeben. Das damalige Angebot belief sich auf magere lineare 5 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten. Wir haben das Angebot der Arbeitgeber noch mal durchgerechnet. Auch, weil ja immer von 5% Prozent Erhöhung die Rede ist. Und das klingt ja schon mal besser als nichts. Über die gesamte Laufzeit von 27 Monaten ist es aber leider nur eine Erhöhung von 2,76%. ... ohne Worte, denn dem steht die aktuelle Inflation und der Reallohnverlust der letzten Jahre gegenüber!

Deshalb haben die Gewerkschaften die Verhandlungen für gescheitert erklärt.“ Mittlerweile haben Bund und VKA die „Schlichtung angerufen“.

Sonderseite zur Einkommensrunde der DPolG Bundespolizeigewerkschaft!

VÖ der DPolG BPOLG Zusammenfassung

Was passiert jetzt:

  • Nach Anrufen der Schlichtung kommt die Schlichtungskommssion zusammen.
  • Diese besteht aus jeweils 12 Vertreter*innen der Gewerkschaften und der Arbeitgebenden.
  • Die Schlichtung muß zeitnah eine Einigungsempfehlung beschließen.
  • Während dessen besteht Friedenspflicht.
  • Nach der Zustellung der Einigungsempfehlung müssen die verhandlungen wieder aufgenommen werden.
  • Ziel ist die Einigung. Zu diesem Zweck kann die Einigungsempfehlung angepasst werden.

Was passiert wenn die Schlichtung scheitert:

  • Die Einigungsempfehlung ist nicht verbindlich, sie kann sowohl von den Arbeitgebenden als auch von den Gewerkschaften abgelehnt werden.
  • Sollte es zu keiner Einigung kommen, sind Urabstimmung und Vollstreik realistische Optionen.

VÖ dbb Bund und VKA verprellen die Beschäftigten! Verhandlungen gescheitert.

VÖ dbb Wieso? Weshalb? Warum? Schlichtung in der TVöD-Einkommensrunde angerufen.