05. Juli 2013

Übertragung des Such- und Rettungsdienstes SAR an die Bundespolizei geplant. DPolG steht Beauftragung der Bundespolizei mit zivilem SAR-Dienst grundsätzlich positiv gegenüber, jedoch nur bei Ausgleich von Personal und Material

Vor dem Hintergrund der Erneuerung der Hubschrauberflotte der Bundeswehr begrüßt die DPolG-Bundespolizeigewerkschaft die in einem Gutachten des Bundesrechnungshofes an den Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages formulierten Forderungen einer Aufgabenübertragung des zivilen SAR-Dienstes (search and rescue) an den Flugdienst der Bundespolizei.

Wegen häufiger Ausfälle des zum Teil über 40 Jahre alten Fluggeräts der Bundeswehr unterstützt der Flugdienst der Bundespolizei den SAR-Dienst bereits regelmäßig. Der Flugdienst der Bundespolizei ist aufgrund der kürzlich abgeschlossenen Modernisierung der Hubschrauberflotte der Bundespolizei eher dazu in der Lage, diesen wichtigen Dienst zu leisten.

Eine Beauftragung des Flugdienstes der Bundespolizei mit dem zivilen SAR-Dienst durch den zuständigen Bundesverkehrsminister würde im Übrigen auch den Gesamt-Bundeshaushalt nachhaltig entlasten. Vor dem Hintergrund knapper werdender Haushaltsmittel ein weiteres Argument, diese Aufgabe auf die Bundespolizei zu übertragen. Diesen Argumenten haben sich zwischenzeitlich auch Politiker der SPD und FDP im Deutschen Bundestag angeschlossen.
Bei alledem darf natürlich nicht vergessen werden, die bislang für diese Aufgabe dem Verteidigungsetat zugedachten Haushaltsmittel künftig dem Etat der Bundespolizei zuzuschlagen.
Evt. erforderliche Personalzuwächse beim Flugdienst der Bundespolizei müssen ebenfalls sorgfältig geprüft werden, bevor es zu einer Aufgabenübertragung kommt.