30. Dezember 2023

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Update zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage

Letzter Schritt im Gesetzgebungsverfahren der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Bund ist geschehen!

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen und wir können in Sachen Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage den letzten notwendigen Schritt im Gesetzgebungsverfahren verkünden.

Das Gesetz zur Besoldungsanpassung, welche auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizlage beinhaltet ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Link zum Bundesgesetzblatt

Die bereits eingereichten Anträge und zukünftigen Anträge auf Berücksichtigung der Polizeizulage beim Ruhegehalt sollten nun auch zeitnah von den zuständigen Stellen bearbeitet werden. Anträge gibt es über unsere Geschäftsstelle.

Wir wünschen einen guten Rutsch ins Jahr 2024.

 

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