07. Juni 2019

Verschlechterungen beim Familienzuschlag abgewehrt! DPolG im Gespräch mit BMI und Politik

In zahlreichen politischen Gesprächen ist es der DPolG Bundespolizeigewerkschaft gelungen, die beabsichtige Halbierung des Familienzuschlags für verheiratete Beamtinnen und Beamte zu verhindern. Als „klug und richtig“ bezeichnet der 1. stellvertretende Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz die Entscheidung der Bundesregierung, von einer Änderung des Familienzuschlags zunächst abzusehen. „Durch eine Verschlechterung beim Familienzuschlag hätten viele positive Dinge im BesStMG an Bedeutung verloren“, betont der Gewerkschaftsvize.

Im Ergebnis des Spitzengesprächs mit den Verbänden, an dem Heiko Teggatz für den dbb Beamtenbund und Tarifunion am 29.05.2019 teilnahm, könnten Insbesondere bei den allgemeinen Stellenzulagen zahlreiche Verbesserungen für die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei und des Zolls erreicht werden.


Erhöhung der Polizeizulage auf 190,- Euro mtl.
Einführung einer „Sicherheitszulage“ für Verwaltungsbeamte
- A6 bis A9                    90,- Euro mtl.
- A10 bis A13               110,- Euro mtl.
 - A14 und höher        140,- Euro mtl.

Erhöhung der „Marinezulage“ auf 136,- bzw. 76,- Euro mtl. bei gleichzeitiger Streichung des §23b EZulV (Bordzulage). Mit dem Wegfall der Bordzulage in der EZulV ist auch die Konkurrenz zur Gewährung von DuZ beendet und die seefahrenden Kolleginnen und Kollegen bekommen zukünftig ihre DuZ Zeiten zu 100% vergütet.

Erhöhung der Zulagen beim Flugdienst der Bundespolizei wie folgt:

Zulage für flugtechnisches Personal
- mittlerer Dienst 75,- Euro mtl.
- gehobener und höherer Dienst 113,- Euro mtl.
Zulage für luftfahrttechnisches Prüfpersonal und freigabeberechtigtes Personal 150,- Euro mtl.
Zulage für Flugtechniker 435,- Euro mtl.
Zulage für Beamte in fliegerischer Verwendung 540,- Euro mtl.

Seitens des BMI wurde signalisiert, dass die Konkurrenzen zwischen den Zulagen für certifying Staff und der Zulagen für flugtechnisches Personal und Flugtechniker sowie der Zulage für Beamte in fliegerischer Verwendung aufgehoben werden sollen. Zu dieser Thematik hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf detaillierte Forderungen aufgestellt und diese fachmännisch begründet.

Auch in der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) wird es zu einigen Veränderungen kommen.

Neu eingeführt wir der §16c EZulV (Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg). Nach der Vorschrift sollen die Personenbegleiter Luft (PBL) künftig eine Zulage je Maßnahme nach folgender Staffelung erhalten:
- innereuropäisch 70,- Euro
- außereuropäisch 100,- Euro
Nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist diese Regelung noch stark verbesserungsbedürftig. Insbesondere der Passus, dass der Beginn der Zulagenberechtigung nach wie vor mit dem Schließen der Außentüren des Luftfahrzeugs beginnt, gehört dringend abgeschafft.

Als absolut positiv bleibt zu erwähnen, dass das Wort „Tatbeobachter“ im §22 (2) Nr. 5 EZulV ersatzlos gestrichen wurde. Künftig erhalten demnach alle Angehörigen einer BFHu eine monatliche Zulage von 188,- Euro.

Weiter sagte das BMI zu, alle weiteren eingebrachten Forderungen zur Erschwerniszulagenverordnung in einer 12. Änderungsverordnung der EZulV im Detail zu besprechen. Hierzu zählen insbesondere folgende durch die DPolG Bundespolizeigewerkschaft eingebrachten Forderungen:

- Zulage für szenekundige Beamte (SKB)

- Novellierung der Zulagen für Entschärferdienste

- Zulage für Diensthundeführer und -Lehrwarte im Umgang mit Sprengstoffen

- Novellierung der Zulagen für die Einheiten PSA und BSL

- Novellierung des Berechnungszeitraumes für Dienst zu wechselnden Zeiten

- Anpassung der Höhen der Zulagen in der EZulV insgesamt


Zum Thema „Zusammentreffen von Renten und Pensionen“, welches in der derzeitigen Fassung des §55 Beamtenversorgungsgesetz teilweise erhebliche finanzielle Einbußen in den Versorgungsbezügen ehemaliger Angehöriger systemnaher Organisationen der DDR zur Folge hat, gab es keinerlei Einlenken des BMI.

Am 06. Juni 2019 wurde diese Thematik noch einmal eingehend mit der Vorsitzenden des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, MdB Katja Lindholz (CSU) erörtert. (siehe Bericht)