Freigabe des Oberschenkelholsters
Wahlmöglichkeit würde Gesundheit, Motivation und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen stärken
Die Bundespolizei erlaubt das Tragen des Oberschenkelholsters (OSH) bisher nur mit Attest – anders als die Polizei NRW, wo es seit Jahren zur freien Wahl steht. Viele Kollegen empfinden die uneinheitliche Regelung als ungerecht. Dabei sprechen medizinische Empfehlungen, Praxiserfahrungen und klare Vorteile für Gesundheit und Einsatzalltag eindeutig für das OSH.
Oberschenkelholster - Ja, aber nur mit Attest! Das ist die derzeitige Praxis in der Bundespolizei. Die Trageweise der Dienstwaffe regional unterschiedlich zu regeln, führt zu großer Unzufriedenheit bei den Kolleginnen und Kollegen.
Während die Polizei NRW seit Jahren erfolgreich die freie Wahl zwischen Hüft- und Oberschenkelholster (OSH) ermöglicht, fehlt eine solche einheitliche und zeitgemäße Regelung bei der Bundespolizei. Dabei hat sich das OSH in der Polizei NRW mit über 40.000 Einsatzkräften sowie in mehreren Bundespolizei-Einheiten, längst etabliert und bewährt.
Die Bundespolizei gestattet das Tragen des Oberschenkelholsters (OSH) bislang nur mit einem Attest. Viele Polizisten schrecken jedoch genau davor zurück, weil damit auch eine erneute Überprüfung ihrer Polizeidiensttauglichkeit einhergehen könnte.
Das OSH bietet klare Vorteile gegenüber dem Hüftholster. Es entlastet Hüfte und Rücken, schützt vor Nervenschädigungen und beugt langfristigen gesundheitlichen Beschwerden vor. Auch Arbeitsmediziner empfehlen ausdrücklich eine Reduzierung des Gewichts am Gürtel. Zudem verbessert es den Einsatzalltag: Unterschiedliche Körpermaße lassen sich besser berücksichtigen, die Handhabung der Waffe wird erleichtert, und der Tragekomfort im Streifenwagen oder im Büro steigt deutlich.
Im Umkehrschluss bringen die genannten gesundheitlichen Aspekte auch wirtschaftliche Vorteile mit sich: Weniger Krankheitsfälle, geringere Behandlungsausgaben. Zudem reduziert das OSH den Verschleiß von Sitzen, Stühlen und Kleidung.
Das oft genannte Gegenargument, das OSH wirke zu martialisch, ist überholt. In NRW hat sich längst gezeigt, dass es weder die Bürgerakzeptanz beeinträchtigt noch das Verhältnis zur Bevölkerung belastet. Spätestens seit der flächendeckenden Einführung der Schutzweste steht fest: Gesundheitsschutz und Fürsorge haben Vorrang vor optischen Erwägungen.
Fazit: Eine generelle Freigabe des OSH als Wahlmöglichkeit würde Gesundheit, Motivation und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen stärken und ist daher längst überfällig. Eine Abwägung der Argumente kann nur einen Schluss zulassen: Die Freigabe und Aufnahme des OSH in den entsprechenden Ausstattungsnachweisen für alle Waffenträger als Wahlmöglichkeit analog der Verfahrensweise des Landes NRW!
Mit überschaubaren Investitionen – Adapterplatten, gegebenenfalls neue Holster sowie eine kurze Schulung – können diese Vorteile schnell und wirksam umgesetzt werden. Langfristig spart die Bundespolizei dadurch Kosten, reduziert Ausfallzeiten und erhöht die Mitarbeiterzufriedenheit. Mithin ist es ein Ausdruck von Fürsorge und Wertschätzung gegenüber den Beamten - insbesondere in Zeiten von steigenden Angriffen gegen Polizisten.
Erste Gespräche zu dieser Thematik wurden bereits im Bundespolizeipräsidium geführt. Kürzlich erst mit dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann, persönlich.









