26. April 2019

Weg mit dem PEK! – ein Appell an den gesunden Menschenverstand

Ein Kommentar von Arne Scheppach, Bundesreferent für Aus- und Fortbildung, zum Thema „Personalführung mit Menschenverstand“
In der letzten Ausgabe der Bundespolizei kompakt erschien ein Artikel über einen Beamten des gPVD, der über seine Erfahrungen im Rahmen des Personalentwicklungskonzepts berichtete – zweifelsohne ein interessanter Artikel, welcher im Fazit die Umsetzung und die Sinnhaftigkeit des Personalentwicklungskonzepts unterstreicht.

Ausdrücklich – betont ausdrücklich - ist dem Kollegen nicht zu nahe zu treten, da in diesem Artikel seine persönlichen Erfahrungen wiedergegeben werden, die aus Gründen der persönlichen Wahrnehmung weder als richtig oder falsch zu bewerten sind – man kann dem zustimmen oder nicht, aber eine Bewertung bzw. ein Urteil im Hinblick auf richtig oder falsch steht niemandem zu.

Dennoch lässt das Personalentwicklungskonzept (PEK) die Frage nach der Bewährung offen.

Die Bundespolizei erlebt derzeit in den Schlüsselfunktionen sowie in den wichtigen Bereichen der Aus- und Fortbildung einen Veränderungswillen des Personals, dessen Erfahrungen und Kontinuität an den derzeit entscheidenden Stellen dringend gebraucht werden. Der Veränderungswille resultiert mit Masse aus der Tatsache, dass das berufliche Weiterkommen in Abhängigkeit mit der Erfüllung der PEK-Bausteine stehen – und zwar ohne Rücksicht darauf, welche brachiale Folgen dies für die Gesamtorganisation beinhaltet.

Das Bundespolizeiaus-und Fortbildungszentrum Bamberg wird noch in diesem Jahr ca. 33% des Fachpersonals im Polizeitraining kompensieren müssen! Über 50 Beamtinnen und Beamte mit einer Lizenz im Polizeitraining verlassen eine Dienststelle, welche mitunter als anspruchsvollste Ausbildungseinrichtung der Bundespolizei gilt und einen Großteil der Ausbildung für die Bundespolizei sicherstellt. Die Beamtinnen und Beamten verlassen die Dienststelle nicht aus Altersgründen, sondern der geforderte Veränderungswille des PEK ist der Antrieb für die aufgabenspezifische Veränderung. Das bedeutet, dass die knappen Ressourcen der Fortbildung abermals über Gebühr beansprucht werden müssen, um das zu zufließende Personal aufwendig neu zu qualifizieren – das bedeutet, dass die in der Ausbildung notwendige Erfahrung und die Kontinuität des Lehrpersonals verloren und zu Lasten der Ausbildung geht – das bedeutet, dass das verbliebene Fachpersonal sich zur Kompensation des Erfahrungsverlustes noch mehr einbringen muss, will man die Qualität der Ausbildung halten.

In einem anderen Fall kann einer aufstrebenden, in der Fortbildung spezialisierten Kollegin die wohlverdiente Wertschätzung Ihres Vorgesetzten nicht erfahren, weil eine entsprechende Planstelle durch sie auf Grund eines fehlenden Bausteins gemäß PEK nicht besetzt werden darf.

Den spezialisierten Fachschienen, welche die Bundespolizei zur Weiterentwicklung zwingend benötigt, droht ein Zusammenbruch, weil anerkanntes Fachpersonal zum beruflichen Weiterkommen eine andere Verwendung suchen müssen, um die geforderten Bausteine des PEK zu erfüllen.

Eine vergleichbare Entwicklung ist auch im operativen Bereich der Bundespolizei feststellbar – sei es innerhalb des Bereichs der Kriminalitätsbekämpfung, der Ermittlungsdienste, Mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten, innerhalb der Stäbe auf Ebene der Bundespolizeidirektionen und selbst im Bundespolizeipräsidium. Flächendeckend sind in der Bundespolizei derartige Veränderungswillen feststellbar, welche zwangsläufig eine enorme Auswirkung zu Lasten der Aufgabenwahrnehmung entfalten.

Dabei ist der Veränderungswille zum beruflichen Weiterkommen der einzelnen Kollegin bzw. dem einzelnenKollegen nicht vorwerfbar – noch nicht einmal ansatzweise!

Darüber hinaus setzt Veränderungswille nicht nur die Organisation als Ganzes, sondern auch zunehmend die verantwortlichen Führungskräfte massiv unter Druck. Neben der ohnehin schon angespannten Personalsituation, die durch intelligente organisatorische und personalwirtschaftliche Maßnahmen ausgeglichen werden muss, sowie der steigenden Belastung der Dienststellen durch Aufgabenmehrung bricht der Führungsebene zunehmend die nachgeordnete Ebene weg, welche auf Grund ihrer Erfahrung und ihren Fähig-und Fertigkeiten maßgeblich zur Kompensation des vorhandenen Fehls beigetragen hat.

Hätte die Berufszufriedenheit des durch die Bundespolizei kompakt interviewten Kollegen auch mittels einer individuellen, mit der Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei ausgewogenen, fein abgestimmten Zielvereinbarung erreicht werden können, welche von einer mit Menschenverstand erfüllten Personalführung getragen worden wäre?

Hätte der durch die Bundespolizei kompakt interviewte Kollege die Erfahrung auch sammeln dürfen, wäre er in einer anderen Zeit der Bundespolizei „groß“ geworden – als das Wort des Vorgesetzten noch galt, ohne dass ein PEK vorhanden war?

Wären die Auswirkungen einer „Personalführung mit Menschenverstand“ auf die Organisation Bundespolizei ähnlich derer, die das PEK verursacht?

Im Konjunktiv ließe sich viel ändern – in der Gegenwart lässt sich viel ändern!

Deshalb jetzt der Appell an den Menschenverstand: Weg mit dem PEK!