01. Dezember 2018

Wo bleibt eigentlich die Zulage für unsere BUKs?

Für Tätigkeiten an kontaminierten Personen oder Gegenständen müssen endlich auch Zulagen an unsere Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte gezahlt werden.

Beamtinnen und Beamte, die bei ihrer Kontroll- oder Ermittlungstätigkeit Fäkalien bzw. mit Fäkalien oder Körperflüssigkeiten kontaminierte Personen sowie Gegenstände untersuchen, erhalten für solche teils ekelerregenden Tätigkeiten zu Recht eine entsprechende Zulage.

Für Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte fehlt eine solche Regelung immer noch, obwohl nie auszuschließen ist, dass auch sie solche Tätigkeiten ausüben oder die Beamten dabei zumindest unterstützen müssen.

Im Mai 2017 wurde der § 17 der Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) für die Beamtinnen und Beamten geändert und eine Zulage für Tätigkeiten mit kontaminierten Personen und Gegenständen eingeführt. Der Tarifvertrag über die Lohnzuschläge enthält dagegen diesbezüglich aber keine Regelung.

Noch im gleichen Jahr hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft deshalb den Präsidenten der Bundespolizei Dr. Romann angeschrieben, der das Anliegen grundsätzlich unterstützt, aber auf die Zuständigkeit des BMI verwies. Anfang 2018 haben wir uns dann über den dbb beamtenbund und tarifunion ans BMI gewandt.
Reaktion bislang: FEHLANZEIGE
Mit Rundschreiben vom 18. Oktober 2018 weist das BMI nun noch einmal ausdrücklich darauf hin, in welchen Fällen die Beamten die Voraussetzungen für eine solche Zulage tatsächlich erfüllen, erwähnt jedoch unsere Arbeitnehmer/Innen mit keinem Wort und lässt sie weiterhin im Regen stehen.

Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bittet daher nun Bundesinnenminister Horst Seehofer sehr persönlich darum, diese Ungleichbehandlung endlich zu beenden und für eine entsprechende Regelung für die Arbeitnehmer/Innen zu sorgen. Bis dies geschehen ist, fordern wir alle Verantwortlichen dazu auf sicherzustellen, dass von Tarifbeschäftigten vorerst nicht mehr verlangt wird, derartige Tätigkeiten durchzuführen.