05. Juni 2013

Zulassung zum vereinfachten Auswahlverfahren (VAV) auch ohne Mindestalter von 40 Jahren

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder) hat am 25. Mai 2013 (VG 2 L 130/13) der Bundespolizeidirektion (BPOLD) Berlin im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, den Antragsteller zum VAV am 03. bis 05. sowie vom 11. bis 12. Juni 2013 zuzulassen. Der Antragsteller hat das 40. Lebensjahr noch nicht erreicht und wurde von der Dienststelle deshalb nicht zum VAV zugelassen. Das Gericht stellte nun fest, dass diese Entscheidung der BPOLD Berlin rechtswidrig ist.
Der Antragsteller ist Mitglied der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und führt das Verfahren mit Rechtsschutz seiner Gewerkschaft.
Im Vorwege hatte der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, in mehreren Schreiben und in einem persönlichen Gespräch Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich aufgefordert, eine Entscheidung zur Teilnahme von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten an Aufstiegsverfahren ohne die Voraussetzung von Lebensjahren und Mindestdienstzeiten zu treffen. Hierzu sah sich das BMI bis heute nicht in der Lage. Eine Erledigung des Problems durch Zeitablauf, (2014 endet das Attraktivitätsprogramm II und aktuell werden die letzten VAVs durchgeführt) will die DPolG Bundespolizeigewerkschaft aber nicht zulassen. Deshalb blieb kein anderer als der Rechtsweg, um den Kollegen zu ihrem Recht zu verhelfen.
„Auch, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig ist, erwarte ich jetzt ein Einlenken des Bundespolizeipräsidiums. Sollte dies nicht der Fall sein, ist der für das Beamtenrecht zuständige Bundesinnenminister gefragt“, so Walter. „Nach dem eindeutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26.September 2012 und der nun ergangenen Anordnung des Verwaltungsgerichtes Frankfurt (Oder), hat der Minister die Verantwortung, für rechtmäßige Auswahlverfahren und Teilnahmevoraussetzungen in Aufstiegsverfahren in der Bundespolizei zu sorgen. Es handelt sich hierbei nämlich nicht nur um eine juristische, sondern vor allem um eine politische Entscheidung.