Unser Mitgliederservice: Expertenberatung Heilfürsorge Bundespolizei

Was musst Du über die Heilfürsorge Bundespolizei wissen? 

Wie sieht es nun bei speziellen Fragen zur Heilfürsorge Bundespolizei aus? 

Antworten im Mitgliederservice!

In Deutschland gibt es verschiedene Systeme der Gesundheitsversorgung. Gesetzliche und private Krankenkassen sowie sonstige Kostenträger. Die Heilfürsorge Bundespolizei fällt gemäß SGB V unter die sonstigen Kostenträger. Deshalb kommt es auch zu einigen Unterschieden in der Versorgung. Die Heilfürsorge Bundespolizei ist zuständig für alle Polizeivollzugsbeamten (PVB) der Bundespolizei. Wir möchten euch ein paar grundsätzliche Dinge mit auf den Weg geben und stehen für Fragen bei der Gesundheitsversorgung im Rahmen der Heilfürsorge Bundespolizei mit unseren Experten für euch zur Verfügung.

Was musst Du über die Heilfürsorge Bundespolizei wissen?

·       die Heilfürsorge Bundespolizei ist keine gesetzliche oder private Krankenkasse, sondern fällt unter die sonstigen Kostenträger

·       Heilfürsorge wird als sogenannte Sachleistung gewährt

·       Heilfürsorgeberechtigte der Bundespolizei sind keine Privatpatienten

·       die Heilfürsorge unterliegt nicht der Budgetierung

·       die Heilfürsorge ist keine Familienversicherung

·       Heilfürsorgeberechtigte, die durch den polizeiärztlichen Dienst versorgt werden, sind mit einer Heilfürsorgekarte-Zahnarztbehandlung (HfK-Z) „Heilfürsorge BPOL“ ausgestattet

·       heilfürsorgeberechtigte PVB der Bundespolizei ohne Betreuung durch den polizeiärztlichen Dienst sind mit einer allgemeinen Heilfürsorgekarte (HfK) „Heilfürsorge BPOL“ ausgestattet

·       der polizeiärztliche Dienst kann von allen PVB der Bundespolizei in Anspruch genommen werden

Wie sieht es nun bei speziellen Fragen zur Heilfürsorge Bundespolizei aus?

Dafür haben wir für Euch eine E-Mail-Adresse eingerichtet, unter der unsere Experten zu erreichen sind. Hier werden allgemeine Fragen zur Heilfürsorge Bundespolizei und auch individuelle Fragen für Einzelfälle beantwortet:

Über diese E-Mail-Adresse habt ihr einen Erstkontakt zu den Experten, die sich mit Euch in Verbindung setzen.

Über unsere DPolG-App könnt Ihr notwendige Formulare jederzeit abrufen.

Erreichbarkeiten der Heilfürsorge Bundespolizei über die Homepage www.bundespolizei.de

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