Wer das Recht schützt, braucht den besten Rechtsschutz!
Kein Problem, wir kümmern uns!
Wenn Sie Mitglied in der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sind, ist ein umfangreicher Rechtsschutz im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Gerade im Polizeiberuf ist rechtliche Absicherung unverzichtbar. Deshalb sorgt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft für ihre Mitglieder für rechtlichen Beistand.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern, ob im aktiven Dienst oder im Ruhestand, in allen Angelegenheiten, die mit der dienstlichen oder früheren beruflichen Tätigkeit sowie der gewerkschaftlichen Tätigkeiten zusammenhängen, Rechtsschutz.
Allgemeine Rechtsschutzrufnummer: 030-44714327
Was ist Rechtsschutz?
Rechtsschutz auf Grundlage der "Richtline über die Gewährung von Rechtsschutz für Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft" und der dbb Rahmenrechtsschutzordnung gliedert sich in Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.
Beratungsrechtsschutz bedeutet, dass das zuständige dbb Dienstleistungszentrum mündliche oder schriftliche Auskünfte oder rechtliche Kurzeinschätzungen abgibt.
Verfahrensrechtsschutz bedeutet die Vertretung in einem außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahren durch das zuständige dbb Dienstleistungszentrum.
Wofür wird Rechtsschutz gewährt?
Grundsätzlich wird jedem im aktiven Dienst oder im Ruhestand befindlichen DPolG BPOLG Mitglied in allen Angelegenheiten, die mit der Tätigkeit bei der Polizei zusammenhängen, Rechtsschutz gewährt. Diese Leistung ist im Mitgliedsbeitrag enthalten. Das Spektrum der Rechtsschutzanlässe ist vielseitig:
- Beratungs*- und Verfahrensrechtschutz*
- Beamtenrecht
- Disziplinarrecht
- Verwaltungsrecht
- Zivilrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten
- Beihilfe und Dienstunfallangelegenheiten
- Beurteilungen
- Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
Worin besteht der Rechtsschutz?
Erteilung oder Vermittlung unentgeltlicher Rechtsberatung
Übernahme von Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Übernahme von Verfahrenskosten
Gewährung von Zuschüssen zu sonstigen Kosten der Rechtsverfolgung
Wie wird Rechtsschutz gewährt?
Nach Rechtsschutzzusage durch den DPolG-Rechtsschutzbeauftragten und gemäß der Richtline zur Gewährung von Rechtsschutz für Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft:
- Grundsätzlich durch Fachjuristen eines DBB- Dienstleistungszentrums ; diese setzen sich nach Eingang des Rechtsschutzantrags direkt mit dem Mitglied in Verbindung
- ggf. auch mit freier Anwaltswahl nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtschutzbeauftragten des Bundesvorstandes
- Rechtsschutzbewilligung bezieht sich nur auf eine Instanz; für weitere Instanz ist ein erneuter Rechtsschutzantrag erforderlich
Richtline zur Gewährung von Rechtsschutz für Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft
Was ist im Rechtsschutzfall zu tun?
- Keine Angaben zur Sache, nur nach Rücksprache mit Rechtsbeistand!
- Keine Honorarvereinbarung abschließen!
- VOR Beauftragung eines Rechtsanwaltes Kontakt zur DPolG aufnehmen!
- Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rechtsschutzbeauftragten im Bezirksverband, oder an die Bundesgeschäftsstelle in Berlin. Sollte dies per Mail erfolgen, benötigen wir zwingend Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rücksprachen.
- Nach Rücksprache mit dem zuständigen Rechtsschutzbeauftragten benötigen wir einen Antrag und Vollmachten. Diese werden Ihnen zur Verfügung gestellt.
- Bitte reichen Sie hinreichende schriftliche Stellungnahme ihres Rechtsschutzbegehrens ein.
- Gleichzeitig sollten Sie sämtliche Schriftstücke, die im Zusammenhang mit dem Rechtsschutzbegehren stehen in Kopie übermitteln. Zum Beispiel:
- Arbeitsverträge,
- Kündigungsschreiben,
- Ausgangs- und Widerspruchsbescheide,
- Beurteilungen,
- Vorkorrespondenz,
- Aktenzeichen und
- sachbearbeitende Dienststelle
- Das so gesammelte Material wird direkt an das zuständige Dienstleistungszentrum oder den Rechtsanwalt weiter gereicht. Hier erfolgt die weitere rechtliche Bearbeitung.
- Wichtig ist bei einen drohenden Fristablauf (etwa wenn ein Verwaltungsakt mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen war oder eine arbeitgeberseitige Kündigung vorliegt) die Frist zu beachten. In einem derartigen Fall muss selbstverständlich schnell gehandelt werden, um dem drohenden Fristablauf zu begegnen.
Wie geht es weiter?
Nach dem Eingang der Rechtsschutzunterlagen nimmt die Rechtsschutz bearbeitende Stelle Kontakt mit Ihnen auf. In der Regel erfolgt eine Eingangsbestätigung und fehlende Unterlagen werden angefordert. Dann beginnt die mündliche oder schriftliche Beratung. Sofern der Rechtsschutzfall in einen Verfahrensrechtsschutz mündet, werden die einzelnen Verfahrensabschnitte mit Ihnen abgestimmt. Von sämtlichen Schriftstücken in Ihrer Angelegenheit erhalten Sie Kopien für Ihre Unterlagen, sodass Sie jederzeit über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert sind.
Wann wird Rechtsschutz nicht gewährt?
Wenn die Mitgliedsbeiträge nicht bezahlt werden.
Wenn der Rechtsschutzfall vor Beginn der Mitgliedschaft liegt. (Vorversicherungsfall)
Wenn keinerlei Erfolgsaussichten bestehen.
Wenn vorsätzliche oder grob fahrlässige Verfehlungen vorliegen, die geeignet sind, die Berufsehre gröblich zu verletzen.
Wenn der Rechtsschutzfall dem Gewerkschaftlichen Interesse entgegen stehen.
Kontaktdaten
Rechtsschutzbeauftragte der Bezirksverbände:
BV Bayern:
Herbert Kellner, Sven Stampfl, Werner Heide rechtsschutz-bv-by@dpolg-bpolg.de
BV Berlin Brandenburg:
Axel Bonitz axel.bonitz(at)dpolg-bpolg.de (01590-4700053)
BV Bundesbereitschaftspolizei:
Heike Braun-Stengel heike.braun-stengel(at)dpolg-bpolg.de
BV Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
André Theumer andre.theumer(at)dpolg-bpolg.de (0163-7883821)
BV Bundespolizeipräsidium:
Nils Lindenberg nils.lindenberg(at)dpolg-bpolg.de (0171-8034309)
BV Nordrhein-Westfalen:
bv-nrw-rechtsschutz@dpolg-bpolg.de
Hauke Reetz (0178-479 44 99)
Dajana Burmann (0178-80 575 93)
Frank Sirringhaus
BV Bundesamt für Logistik und Mobilität:
Detlev Junker detlev.junker(at)dpolg-bpolg.de (0221-5776-4920)
BV Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland:
Jörg Bassalik rechtschutz-bv-rlp-he-sl(at)dpolg-bpolg.de (0170-9543043)
BV Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern:
Maik Ulke Maik.Ulke(at)dpolg-bpolg.de (0157-71356442 )
BV Niedersachsen, Hamburg, Bremen:
Frank Stigler frank.stigler(at)dpolg-bpolg.de (0172-7923994)
BV Baden-Württemberg:
Erreichbarkeit Rechtsschutz: rechtsschutz-bv-bw(at)dpolg-bpolg.de
Telefonnummer: 0160/ 986 198 53
Gaby Söllner (BPOLI Karlsruhe)
Klaus Decker (Senioren/ BPOL a.d.)
Fabian Olpen (BPOLI Weil am Rhein)
Thomas Wirth (BPOLI Stuttgart)
BV Flughafen Frankfurt am Main:
Timo Fleischer timo.fleischer(at)dpolg-bpolg.de (0151-72422027)
BV Spezialkräfte:
Maik Braun maik.braun(at)dpolg-bpolg.de (0162-4272894)
Rechtschutzgewährende Stelle der Gewerkschaft
Bundesgeschäftsstelle: Kerstin Draheim kerstin.draheim(at)dpolg-bpolg.de (030-44714327)