Die DPolG Bundespolizei bietet verschiedene Seminare oder Webinare zu verschiedenen Themen an.

Dabei arbeiten wir mit der DPolG Markt Verlag und Sozialwerk GmbH zusammen. Diese Organisiert für uns die Seminare und bucht geeignete Tagungsräume und Hotels.

Somit garantieren wir optimale Lernerfolge für alle Mitglieder Deutschen Polizeigewerkschaft.

Anmeldung:

Melden Sie sich für unsere Seminare per

E-Mail: Seminare@markt.dpolg-bpolg.de oder

telefonisch: 030 - 44714329

an!



Grundschulung Personalvertretungsrecht Bund gem. § 54 I BPersVG

Nutzen und Ziele

Ziel des Seminars ist es, gewählte Personalratsmitglieder gem. § 54 I BPersVG für die Tätigkeitsausübung zu schulen. Die Teilnehmenden bekommen die rechtlichen Rahmenbedingungen Ihrer Tätigkeit im Personalvertretungsgremium sowie die Anwendung der für Sie relevanten Gesetze, insbesondere Bundespersonalvertretungsgesetz, vermittelt.

Dadurch lernen Sie den rechtssicheren Umgang für die Ausübung der täglichen Arbeit im Personalrat und verstehen, wie das Gremium funktioniert sowie welche Kompetenzen und allgemeinen Aufgaben der Personalrat in Bezug auf die Angehörigen der Dienststelle hat.

Die Teilnehmenden erhalten einen praktischen Einblick zu den wichtigsten Mitbestimmungsrechten und wie diese im Tagesgeschäft angesetzt werden.

Inhalt

  • Prinzipien der Rechtsanwendungen für den Personalrat
  • Die Rechtsstellung des Personalrats und der einzelnen Mitglieder
  • Sitzungen der Personalvertretung
  • Kommunikation mit Dienststellenleitung und Angehörigen der Dienststelle
  • Beteiligungsrechte in der täglichen Personalratsarbeit
  • Mitwirkung und Anhörung

Zielgruppe

Neugewählte oder interessierte Personalratsmitglieder, die das Bundespersonalvertretungsgesetz anwenden

Schulungsanspruch

Personalräte haben einen umfangreicheren Schulungsanspruch als oft angenommen. Dieser beschränkt sich nicht „nur“ auf Grundschulungen und ist umso wichtiger, je vielfältiger die Aufgaben und Themen in der heutigen Arbeitswelt sind.

Mehr zu Ihren Rechten und wie sie diese praktisch durchsetzen erfahren Sie in unserer Zusammenfassung zum Schlungsanspruch.

Nutzen Sie den Entsendebeschluss, Ihren Anspruch beim Arbeitgeber zu melden.

Schulungsanspruch für Personalratsmitglieder

Muster Entsendebeschluss Personalratsschulungen

Termine 2024

Weitere Schulungsangebote der dbb Akademie

Schulungsanspruch

Alle Mitglieder des Personalrats haben einen Anspruch auf die Teilnahme an Schulungen zum Personalvertretungsrecht. Schulungen vermitteln die Kenntnisse, die für den Personalrat erforderlich sind, damit er oder sie Aufgaben, Rechte und Pflichten professionell wahrnehmen kann.

So finden Sie es in § 54 Abs I BPersVG!

Spezialwissen ist für die Arbeit des Personalrats erforderlich, wenn bei besonderen Anlässen neue Herausforderungen oder Aufgaben entstehen. Zum Beispiel bei Verhandlungen über Dienstvereinbarungen, zum Thema Arbeitszeit oder etwa bei Belästigungen. So entsteht ein Anspruch auf Spezialschulungen.

WICHTIG! Schulungskosten über 250 Euro pro Tag sind übernahmefähig!
BMI Rundschreiben wird falsch ausgelegt

Immer wieder müssen wir als Wirtschaftsbetrieb der Deutschen Polizeigewerkschaft feststellen, dass Personalräten die Kostenübernahme an unseren Schulungen von Seiten der Dienststellen zu Unrecht verweigert wird. Hierbei beziehen sich die Dienststellen darauf, dass ein Schulungstag laut eines Rundschreibens des BMI nicht mehr als 250 Euro pro Tag inklusive Unterkunft und Verpflegung kosten dürfe.

Das ist NICHT KORREKT!

Das Rundschreiben des BMI unterscheidet bezüglich des Verfahrens zwischen Schulungen bis 250 Euro und solchen, die teurer sind. Es stellt jedoch ausdrücklich klar, dass höhere Kosten auch zu tragen sind! Im ersteren Fall ist das nur das Prüfungsverfahren abgekürzt. Im zweiten Fall darf die Schulung trotzdem erstattet werden, es muss dann nur verglichen werden.

Lassen Sie sich nicht beirren, nehmen Sie jederzeit Ihre Wahlfreiheit wahr! 

Das Rundschreiben des BMI lautet in den relevanten Auszügen:

„5.2.1. Pauschbetrag
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung können die Gebühren für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen … unter Einschluss des Entgelts für Verpflegung und Unterkunft als angemessene Kosten anerkannt werden, wenn die Kosten je Schulungstag und Person den Betrag von 250,00 Euro nicht übersteigen. … Bei Nichtüberschreitung des Pauschbetrags entfällt eine Prüfung kostengünstigerer Vergleichsangebote anderer Schulungsveranstalter.

5.2.2. Den Pauschbetrag übersteigende Schulungskosten
Die Überschreitung des Pauschbetrags nach Nummer 5.2.1 bedeutet nicht, dass Schulungskosten nicht zu erstatten sind. Auch höhere Kosten sind von der Dienststelle zu tragen, soweit diese angemessen sind.

5.2.2.1. Kostengünstigere Vergleichsschulungen
Wird ein höherer Betrag als der Pauschbetrag geltend gemacht, ist insbesondere zu prüfen, ob ggf. kostengünstigere gleichwertige Veranstaltungen – an einem näheren Ort oder durch einen anderen Anbieter – bestehen. Personalvertretungsmitglieder haben allerdings das Recht, Bildungsangebote in von ihnen bevorzugten Bildungseinrichtungen auszuwählen. Die Personalvertretung darf sich für die effektivste, also diejenige Schulung entscheiden, die die benötigten Kenntnisse am besten vermittelt (BVerwG, Beschl. v. 27.04.1979 – 6 P 45.78 –). Insbesondere müssen sich Mitglieder einer Gewerkschaft nicht allein aus Kostengründen auf Schulungs- und Bildungsangebote konkurrierender Gewerkschaften verweisen lassen (OVG Berlin, Beschl. v. 20.12.1999 – 60 PV 5.98) … “

RdSchr. d. Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) v. 06.05.2022 –- D2 30001/13#4


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