DPolG-Attraktivitätsturbo
Durchlässigkeit der Laufbahn verbessern
Nur mit klaren Perspektiven und attraktiven Rahmenbedingungen lässt sich der Polizeiberuf langfristig sichern und konkurrenzfähig gestalten. Das neu ausgearbeitete Attraktivitätsturbo-Konzept der DPolG Bundespolizei beinhaltet dahingehend in 15 Kategorien Lösungsansätze, so auch zur Durchlässigkeit der Laufbahnen und zu den Aufstiegs- und Hebungsmöglichkeiten in der Bundespolizei.
Die Nachwuchsgewinnung – insbesondere bei den Spezialkräften und den maritimen Einheiten – ist für die Bundespolizei mithin eine der größten Herausforderungen. Sie ist unerlässlich, um zukunftssicher aufgestellt zu sein und den wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Um junge Menschen für den Polizeiberuf zu motivieren, bedarf es daher moderne Ausbildungsstrukturen, eine höhere Vergütung sowie verlässliche und planbare Karriereperspektiven. Nur mit klaren Perspektiven und attraktiven Rahmenbedingungen lässt sich der Polizeiberuf langfristig sichern und konkurrenzfähig gestalten.
Darum geht es im neu ausgearbeiteten – und längst überfälligen – „Attraktivitätsturbo“-Konzept der Deutschen Polizeigewerkschaft Bundespolizei, der ingesamt 15 Kategorien mit Lösungsansätzen beinhaltet.
Eine Kategorie ist die erhebliche Verbesserung zur Durchlässigkeit der Laufbahnen und zu den Aufstiegs- und Hebungsmöglichkeiten in der Bundespolizei. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert, weiterhin am mittleren Polizeivollzugsdienst (mD) festzuhalten und ihn zu stärken, um auch hier zukünftig ausreichend Nachwuchs zu generieren.
Um den Beruf des Bundespolizisten wertzuschätzen und attraktiver zu gestalten, sollte das Eingangsamt für den mittleren Dienst auf Polizeiobermeister/ Polizeiobermeisterin (POM) angehoben werden. So wird auch mit Blick auf die Besoldung die Nähe zum gehobenen Dienst deutlich. Die Attraktivitätssteigerung im mittleren Polizeivollzugsdienst muss sich selbstverständlich, je nach persönlicher Qualifikation, auf alle Laufbahnen sowie für den allgemeinen Verwaltungsdienst, positiv auswirken.
Dies setzt eine Anpassung und Modernisierung der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) und der Bundespolizeilaufbahnverordnung (BPolLV) voraus. Dafür müssen entsprechende finanzielle Mittel, genau wie ausreichend Aufstiegsvakanzen bereit gestellt werden. Die Erhöhung der prozentualen Anteile vom gehobenen und höheren Dienst ist deshalb folgerichtig.
Grundsätzlich soll an den bisherigen Möglichkeiten zur Hebung in die nächsthöhere Laufbahn nach Bestenförderung und Leistungsprinzip (analog bisheriger § 27 BLV) und an den Aufstiegsmöglichkeiten im Sinne der §§15 ff. BPolLV, festgehalten werden.
Die bisherigen Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten müssen jedoch nicht nur quantitativ deutlich erhöht, sondern insbesondere auch familienfreundlicher gestaltet werden. Hierzu gehören beispielsweise folgende Umsetzungsvorschläge:
- Treppenaufstiege leichter ermöglichen (Abschaffung der bisherigen hohen Beurteilungshürden)
- Modulausbildungen zur Fachqualifizierung einführen, um die Ämterreichweite zu erweitern
- Fernlehre-Möglichkeiten deutlich ausbauen
Ziel sollte es sein, dass im Regelfall die Karrieren im mittleren Dienst beginnen und in den Besoldungsgruppen des gehobenen oder sogar des höheren Dienstes, enden. Die Planstellenobergrenzen sollten daher abgeschafft werden.
