05. September 2022

Polizeizulage Ruhegehaltsfähig

Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage? DPolG fragt nach!

Für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei war es ein Signal der Wertschätzung...

 

Für die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei war es ein Signal der Wertschätzung – Die Wiederherstellung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wurde im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition niedergeschrieben. In einem ersten Gespräch mit der Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD hatte diese eine mögliche Umsetzung noch vor der Sommerpause 2022 in Aussicht gestellt.

Was ist bisher passiert? 

Im Frühjahr 2022 legte das BMI einen Gesetzesentwurf vor, welcher tatsächlich alles das enthielt, was bezüglich der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Beide gewerkschaftlichen Dachverbände erteilten diesem Gesetzesentwurf im schriftlichen Verfahren ihre grundsätzliche Zustimmung. Seither liegt der Gesetzesentwurf im BMI und wartet auf die Umsetzung.

Was muss jetzt noch passieren, damit die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage umgesetzt ist?

Das BMI muss diesen Gesetzesentwurf ins Parlament einbringen. Der Deutsche Bundestag muss diesem Gesetz dann seine Zustimmung erteilen. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

 

In einem Brief an die Bundesinnenministerin vom 2. September 2022 hat der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz noch einmal nach dem Stand der Umsetzung gefragt und an die politische Glaubwürdigkeit der Ampelregierung erinnert. 

 

In dem Brief an die Ministerin schreibt Teggatz: „…Mittlerweile verspüre ich großen Frust aus dem Kreise der Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei. Einige zweifeln mittlerweile an der Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger…“

 

Sobald uns eine Antwort auf das Schreiben vom 2. September 2022 vorliegt, werden wir weiter berichten.

Veröffentlichung vom 26. April 2022