26. April 2022

Die Ampel liefert und löst ein Versprechen ein

Die Polizeizulage soll wieder Ruhegehaltsfähig werden

Der Gesetzesentwurf zur Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage liegt uns vor. Danach soll die Polizeizulage für die jetzt aktiven Kolleginnen und Kollegen Ruhegehaltsfähig werden, aber auch schon die Ruheständler sollen in den Genuss der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage kommen.

Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage abgeschafft. Dieser Missstand ist nun wohl bald Geschichte und das ist gut so.

Unser Dank geht an die Ampel, die an dieser Stelle ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag verwirklicht.

Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt, der die Wertschätzung der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei zeigt.

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