Tarif
Zeit statt Geld: Neue Hinweise des BMI
Tarifbeschäftigte des Bundes können künftig einen Teil ihrer Jahressonderzahlung gegen zusätzliche freie Tage eintauschen. Das Bundesministerium des Innern hat hierzu am 17. Juli 2026 ergänzende Durchführungshinweise veröffentlicht und das bisherige Rundschreiben vom 10. Dezember 2025 ergänzt.
Bereits am 26. Mai 2026 hat das Bundespolizeipräsidium die Umsetzung innerhalb der Bundespolizei verfügt. Seitdem setzen die einzelnen Behörden das neue Wahlmodell schrittweise um.
Was bedeutet das konkret?
- Beschäftigte können bis zu drei zusätzliche Freistellungstage erhalten.
- Die Teilnahme ist freiwillig.
- Die Freistellung erfolgt durch Umwandlung eines entsprechenden Anteils der Jahressonderzahlung.
- Der Antrag muss bis spätestens 1. September 2026 in Textform gestellt werden.
- Die Freistellungstage können im Jahr 2027 in Anspruch genommen werden.
- Grundlage ist § 29a TVöD Bund.
Mit den ergänzenden Durchführungshinweisen schafft das BMI weitere Klarheit für die praktische Umsetzung in den Dienststellen.
Die DPolG Bundespolizei empfiehlt allen Tarifbeschäftigten, sich frühzeitig mit den Regelungen vertraut zu machen und – sofern das Modell für die persönliche Situation interessant ist – die Antragsfrist im Blick zu behalten.
Link zum BMI-Rundschreiben
