Attraktivitätsturbo
Bundespolizei muss Führerscheinausbildung wieder in den Vorbereitungsdienst integrieren
Die Bundespolizei muss im Wettbewerb um Nachwuchskräfte für eine attraktivere Gestaltung der Ausbildung sorgen. Die Rückkehr zur integrierten Führerscheinausbildung könnte dabei ein starkes Signal an junge Menschen und ein entscheidender Vorteil im Konkurrenzkampf, sein.
Eine Forderung im Rahmen des Attraktivitätsturbo-Konzepts der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Bundespolizei ist die Kraftfahrtgrundausbildung einschließlich des Erwerbs der Fahrerlaubnisklasse B, wieder vollständig in den Vorbereitungsdienst der Bundespolizei zu integrieren.
Aktuell setzt die Bundespolizei voraus, dass Polizeianwärter des mittleren und gehobenen Dienstes privat eine Fahrerlaubnis der Klasse B erwerben. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, erfolgt trotz erfolgreich bestandener Laufbahnprüfung oder Studienabschluss keine Ernennung zum Beamten auf Probe. Damit werden fertig ausgebildete Nachwuchskräfte allein aufgrund einer fehlenden Fahrerlaubnis nicht eingestellt.
Gleichzeitig haben sich die Kosten für den privaten Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B in den vergangenen Jahren deutlich erhöht. Je nach regionalem Preisniveau und Anzahl der benötigten Fahrstunden liegen die Kosten mittlerweile zwischen 3.000 und 4.000 Euro. Diese Summe müssen die Anwärter aus ihren Anwärterbezügen finanzieren – häufig ist das nur mit einer Aufnahme eines Kredits möglich.
Die DPolG Bundespolizei hält diesen Umstand für nicht länger tragbar. Eine moderne und wettbewerbsfähige Bundespolizei muss ihren Nachwuchskräften die Fahrerlaubnisausbildung wieder eigen- und vollständig anbieten. Dazu zählt sowohl die theoretische als auch die praktische Grundausbildung sowie die anschließende Fahrerlaubniserteilung.
Um dies zu ermöglichen, sollte die Bundespolizei personell und materiell so ausgestattet werden, dass Kraftfahrtgrundausbildungen wieder intern durchgeführt werden können. Hierbei wäre ein flexibles Modell denkbar: Die Grundausbildung könnte bei privaten Fahrschulen erfolgen, während der polizeispezifische Teil – insbesondere die Ausbildung zu Wege- und Sonderrechten – durch Fahrlehrer der Bundespolizei durchgeführt wird.
Die Wiedereinführung der Führerscheinausbildung während der Laufbahnausbildung wäre ein massiver Attraktivitätsturbo für die Bundespolizei. Angesichts des spürbaren Rückgangs der Bewerberzahlen und der zunehmenden Konkurrenz durch andere Arbeitgeber ist dieser Schritt dringend notwendig.
„Wenn die Bundespolizei im Wettbewerb um Nachwuchskräfte bestehen will, muss sie ihre Ausbildung wieder attraktiver gestalten. Die Rückkehr zur integrierten Führerscheinausbildung wäre ein starkes Signal an junge Menschen und ein entscheidender Vorteil im Konkurrenzkampf“, erklärt Heiko Teggatz, Vorsitzender der DPolG Bundespolizei.
