25. Juni 2021

Bundespolizeigesetz

DPolG Bundespolizeigewerkschaft fassungslos!

Bundesrat verweigert Zustimmung zum Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei

DPolG Bundespolizeigewerkschaft zeigt sich maßlos enttäuscht

„Wer die Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei aktiv verhindert, ist es nicht wert weiter unterstützt zu werden!“, empört sich Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft.

Zur Historie

Im Frühjahr 2020 legte das BMI einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Novellierung des Bundespolizeigesetzes (BPOLG) vor. In diesem Referentenentwurf waren zahlreiche Erweiterungen der Befugnisse der Bundespolizei enthalten. Befugnisnormen, wie beispielsweise die Online-Durchsuchung und die Quellen TKÜ, die die Bundespolizei im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und der Verhinderung lebensgefährlicher Behältnisschleusungen ins 21. Jahrhundert befördert hätte. Durch diese Novelle hätten insbesondere die Ermittlungsdienste der Bundespolizei Instrumente in die Hand bekommen, mit denen es möglich gewesen wäre Gefahren für Leib und Leben abwehren und umfangreiche Ermittlungsverfahren erfolgreich abschließen zu können. Am 22. Juli 2020 wurde aus Kreisen des BMI bekannt, dass die SPD Vorsitzende erklärt hätte, dass ein solches Gesetz mit den Sozialdemokraten nicht zu machen wäre. Auf unserer Facebook Seite haben wir hierzu berichtet. www.facebook.com/173415666027913/posts/3131302103572573/

Um eine Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei dennoch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu können, hat die Regierungskoalition im Deutschen Bundestag einen Arbeitskreis gebildet. MdB Michael Brand (CDU) und Uli Grötsch (SPD) führten die Verhandlungen und konnten sich letztendlich auf einen Kompromiss verständigen. Über diesen Kompromiss haben wir ebenfalls kritisch berichtet. www.dpolg.de/.../dpolg-bundespolizeigewerkschaft.../

Am 22. März 2021 fand eine Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Vorweg hatten die geladenen Sachverständigen die Möglichkeit eine schriftliche Stellungnahme zu übersenden. Das Bundespolizeipräsidium und die DPolG Bundespolizeigewerkschaft haben die im Kompromiss vorhandenen modernisierten Befugnisse, insbesondere die Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen, ausdrücklich begrüßt und weitere notwendige Befugnisse gefordert. Andere Organisationen standen dieser Regelung kritisch gegenüber.

Der Stellungnahme der GdP Bundespolizei vom 19. März 2021, die dem Großteil der geplanten Änderungen zustimmte, ist zu entnehmen:

…Den Überlegungen des Gesetzentwurfes zur Schaffung einer Strafverfolgungszuständigkeit der Bundespolizei für unerlaubten Aufenthalt und eigenständige aufenthaltsbeendende Maßnahmen außerhalb der Eigenschaft als Grenzbehörde ist deutlich zu widersprechen…

Der Stellungnahme von Pro Asyl vom 23. Februar 2021 ist zu entnehmen:

…PRO ASYL steht einer Ausweitung der Zuständigkeiten für aufenthaltsbeende Maßnahmen bei der Bundespolizei – wie sie mit Artikel 3 des Gesetzesvorhabens beabsichtigt ist – skeptisch gegenüber...

Alle eingegangen Stellungnahmen sowie die öffentliche Anhörung können unter folgendem Link eingesehen werden: dbtg.tv/cvid/7508729

Nachdem der Arbeitskreis der Regierungskoalition im Anschluss der öffentlichen Anhörung im Innenausschuss noch einige „Kleinigkeiten“ verändert hat – es ging lediglich um einzelne Präzisierungen von Zuständigkeiten - sollte dieser abgestimmte Entwurf durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden.

Wer jetzt glaubt, dass der in der Regierungskoalition zwischen CDU und SPD abgestimmte Gesetzesentwurf nunmehr Bundestag und Bundesrat ohne weitere Anmerkungen passiert, der irrt gewaltig!

Im April 2021 erreichte uns ein Schreiben der GdP Bezirk Bundespolizei an die Innenministerin des Landes Schleswig-Holstein. In dem Schreiben der GdP Bezirk Bundespolizei vom 7. April 2021 heißt es u. a.:

…ich wende mich an Sie mit der herzlichen Bitte um politische Einflussnahme und Unterstützung zur Verhinderung einer -erheblichen Bedenken begegnenden- beabsichtigten Aufgabenerweiterung der Bundespolizei in die Zuständigkeiten der Länder…

Gemeint war hier die Erweiterung des §71 AufenthG, welche der Bundespolizei eine Zuständigkeit im Rahmen ihrer örtlichen Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen zubilligen sollte.

Die Geister, die ich rief!

Mit dieser Aktivität der GdP Bezirk Bundespolizei wurden die Bundesländer auf die beabsichtigten Modernisierungen der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei aufmerksam gemacht. Im politischen Raum entbrannte prompt eine neue Debatte zu dieser Thematik.

In einem Schreiben vom 24. April 2021 an die CDU/CSU Bundestagsfraktion haben wir versucht erneut Einfluss auf die Regierungskoalition zu nehmen und die dringend notwendigen Modernisierungen noch einmal aus der Praxis heraus zu untermauern.

Auszug aus dem Schreiben vom 24. April 2021: …Ob der Koalitionspartner SPD die dringende Notwendigkeit einer solchen Gesetzesänderung nicht versteht oder verstehen will, oder ob sich die SPD durch das Schreiben der GdP-Bezirk Bundespolizei an die Innenministerinnen und -minister der Länder getrieben fühlt, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine politische Einschätzung überlasse ich Ihnen. Fakt ist jedoch, dass die SPD in diesem Falle kein verlässlicher Koalitionspartner mehr zu sein scheint…

Während der Deutsche Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD dem Gesetz am 10. Juni 2021 zugestimmt hat,

(https://www.dpolg-bundespolizei.de/.../finaler.../)

deutete sich nach der Ansprache des niedersächsischen Innenministers, Boris Pistorius (SPD) in der Innenministerkonferenz am 17. Juni 2021 an, dass die Mehrheit der Länder im Bundesrat die Zustimmung zu diesem Gesetz verweigern würden.

Aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft ist es nicht nachvollziehbar, warum man sich aktiv gegen ein Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei stellt. Eine Erweiterung der Aufgaben generiert mehr Planstellen. Mehr Planstellen bedeutet mehr Personal und mehr Beförderungsmöglichkeiten. Mehr Personal sorgt für Entlastung.

Nun ist es amtlich und die Katastrophe ist da!

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei seine Zustimmung verweigert!

Ergebnis:

Folgendes wird es nunmehr nicht geben:

- eine gesetzliche Regelung für eine angemessene und kostenlose Unterbringung der Bundespolizei in den Bahnhöfen

- eine Verbesserung des Opferschutzes

- eine Befugnis zur Anordnung einer Blutentnahme

- eine gekorene Zuständigkeit

- Quellen-TKÜ

- Onlinedurchsuchung

- elektronische Gesichtserkennung

- eine Erweiterung des 30 Kilometerbereiches (80 Kilometer seeseitig)

- eine Erweiterung der Zuständigkeit auf Straftaten in der örtlichen Zuständigkeit

- eine Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen in der örtlichen Zuständigkeit

Die Bundespolizei wird weiterhin mit Befugnissen arbeiten müssen, welche letztmalig vor 25 Jahren angepasst wurden.

„Zu weit getrieben, verfehlt die Strenge ihres weisen Zweckes und allzu straff gespannt, zerspringt der Bogen.“ (Friedrich Schiller)

Unsere Partner