21. Dezember 2023

Bundespolizeigesetz

Statement zum Kabinettsbeschluss neues Bundespolizeigesetz

Anstatt den Präventivgedanken zu stärken, wird die Gefahrenabwehr mit Füßen getreten.

Am 20.12.2023 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes von Bundesinnenministerin Nancy Faeser beschlossen.

Damit wollte die Bundesregierung die Befugnisse der Bundespolizei neu regeln, um den aktuellen Gefährdungslagen zu entsprechen.

Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, gibt dazu folgendes Statemant ab:

„Ich kann absolut keine wesentlichen Verbesserungen in diesem Gesetz erkennen. Die Bundespolizei braucht dringend moderne Präventivbefugnisse, um menschenverachtende Straftaten verhindern zu können, ehe sie passieren.
Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ wären solche Befugnisse.
Die im Gesetz vorgesehenen Befugnisse zum Orten und Auslesen von Handys sind in anderen Polizeigesetzen längst Standard. Von einem großen Wurf oder gar eine Stärkung der Bundespolizei im Kampf gegen Schleuserkriminalität, kann deshalb keine Rede sein. Im Gegenteil. Die individuelle Kennzeichnungspflicht und die Verpflichtung zum Ausstellen von Kontrollquittungen belegen wieder einmal das Misstrauen dieser Regierung gegenüber meinen Kolleginnen und Kollegen.
Solche gesetzlichen Regelungen haben nur ein Ziel - den Polizistinnen und Polizisten das Leben schwer zu machen und dadurch die Initiativkontrollen zu verringern. Anstatt den Präventivgedanken zu stärken, wird die Gefahrenabwehr mit Füßen getreten. Die Sicherheit der in Deutschland lebenden Menschen scheint kein Schwerpunkt dieser Ampelregierung zu sein.“

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