Studien zur Polizeigewalt stellen den Rechtsstaat in Frage
In letzter Zeit werden immer wieder neue Studien zur angeblichen polizeilichen Gewalt durch die Politik in Auftrag gegeben. Die Politik in Berlin stellt die Rechtmäßigkeit polizeilichen Handelns leider immer wieder in Frage.
Wenn man sich nun die Studien genau ansieht, trifft man immer wieder auf Namen, die schon von vornherein unseren Rechtsstaat und staatliches Handeln in Frage stellen.
Im Interview in der Sendung ZDF heute live ist unser stellv. Bundesvorsitzender Manuel Ostermann mit einem der immer wieder auftauchenden Personen.
Prof. Tobias Singelnstein.
Zur Person Singelnstein kann man unter anderem Folgendes finden: In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung äußert er sich wie folgt: „Die Theorie der schwarzen Schafe hat sich längst erledigt, die Polizei hat ein strukturelles Problem mit Gewalt in ihren Reihen“. Singelnstein weiter: Die Grundlage unserer gegenwärtigen individuellen Freiheit ist gerade nicht Sicherheit, sondern Unsicherheit, die das Handeln der Einzelnen leitet. Dabei werden durch das Streben nach größtmöglicher Sicherheit immer neue denkbare Bedrohungen produziert“.
Eine eindeutige Aussage gegen staatliches Handeln. Eine eindeutige Aussage gegen die Gewaltenteilung in unserem Land.
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist ein Erfolgsmodel, welches weit über die Grenzen unseres Landes große Anerkennung und viel Lob verzeichnet.
Polizeiliches Handeln findet im Rahmen der Gewaltenteilung, als Teil der Exekutive statt. Das Handeln der Exekutive und auch das der Legislative wird von der unabhängigen Judikativen überwacht und bei Bedarf sanktioniert.
Jegliches polizeiliche Einschreiten muss unter Anwendung der aktuellen Gesetzeslage erfolgen. Hierzu gehören Polizeigesetze u. a. auch das Gesetz über den unmittelbaren Zwang (UZwG). Die Anwendung hat auch nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen.
Wird die Verhältnismäßigkeit durch Polizeibeamte überschritten, dann wird dies von unabhängigen Gerichten überprüft und geahndet. Das Einschreiten der Polizei wird immer lückenlos dokumentiert. Es gibt kein Einschreiten ohne den danach durchzuführenden „Papierkram“. Polizeibeamte sind verpflichtet im Anschluss an eine polizeiliche Maßnahme, diese auch zu Papier zu bringen. Der Einsatz von Technik, z. b. von Bodycams trägt ebenfalls dazu bei, den Gerichten im Anschluss an die Maßnahme genügend Material für eine rechtliche Aufklärung zur Verfügung zu stellen.
Jeder von einer polizeilichen Maßnahme Betroffene, hat zudem die Möglichkeit die Gerichte mit einer Überprüfung der Maßnahme „anzurufen“. Gerichte in Deutschland überprüfen nach einer solchen Anzeige u. a. die Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anwendung von Zwangsmitteln. Das ist richtig und gut so.
Wer nun die Polizei und die Gerichte der permanenten Lüge bezichtigt stellt genau dieses rechtsstaatliche Prinzip in Frage.
Manuel Ostermann erklärt dieses Prinzip noch einmal in aller Deutlichkeit und stellt sich hinter unsere Polizei und hinter unser Grundgesetz, welches genau diese Gewaltenteilung und Verfahrensweise beinhaltet.
Wenn Polizeibeamte den Rahmen der Verhältnismäßigkeit verlassen, dann greifen die Mechanismen unserer Gewaltenteilung.
Die Politik muss sich endlich wieder eindeutig hinter unsere Polizei stellen, nur so kann die Innere Sicherheit in Deutschland weiterhin gewährleistet werden. Das lässt die Ampel in Berlin leider erkennen.
Das gesamte Gespräch: