Leistungen
Bei einer Mitgliedschaft in der DPolG Bundespolizeigewerkschaft haben Mitglieder, wenn der Mitgliedsbeitrag satzungsgemäß entrichtet worden ist, Anspruch auf nachstehende Leistungen
1. Berufs-Rechtsschutz
Hilfe – Ich brauche einen Rechtsanwalt!
Kein Problem!
Leider kommt es immer wieder vor, dass Kolleginnen und Kollegen in Ausübung ihres Dienstes vom polizeilichen Gegenüber oder durch Dritte wegen angeblich begangener Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten angezeigt werden. Neben den durch die Ermittlungsbehörden eingeleiteten Ermittlungsverfahren folgt meist auch ein Disziplinarverfahren. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern in solchen Fällen grundsätzlich Rechtsschutz, und das mit freier Anwaltswahl. Gerne vermitteln wir Ihnen aber auch einen versierten Anwalt oder Sie beauftragen nach Rücksprache mit uns einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.
Sie benötigen eine Rechtsberatung oder eine an anwaltschaftliche Vertretung bei Streitigkeiten, die sich aus dem täglichen Dienst ergeben? Auch kein Problem – Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gewährt ihren Mitgliedern natürlich auch Rechtsschutz in Verwaltungsrechts-, Arbeitsrechts-, Zivilrechts- und Sozialgerichtssachen. Hierzu stehen Ihnen insbesondere die Experten aus den Dienstleistungszentren des dbb mit erfahrenen Rechtsanwälten zur Verfügung.
Zu Ihrer Sicherheit und damit auch alles reibungslos abläuft:
- Verfahrensweise und weitere Informationen zum Rechtschutz
- „Richtlinie über die Gewährung von Rechtsschutz für Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft“.
2. Diensthaftpflichtversicherung
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat ihre Mitglieder im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) gegen Schadensersatzansprüche des Dienstherren abgesichert. Jedes Mitglied ist für nachstehende Schadensfälle einschließlich des Schußwaffengebrauches sowie des Führens von Dienstpferden und Diensthunden versichert bis zur Höhe von:
- 10.000.000,- € für Personen- und Sachschäden
- 50.000,- € Regresshaftpflicht für Benutzer fremder, nicht versicherungspflichtiger KFZ
- 50.000,- € für abhanden gekommene dienstl. überl. Schlüssel/ Code-Cards
- 5.000,- € für abhanden gekommene persönliche Ausrüstungsgegenstände (je Einzelfall bis zu 5.000,- €). Nachhaftung bis 5 Jahre.
- Keine Selbstbeteiligung
Im Rahmen der Gruppen-Diensthaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden durch das Tragen von Dienstwaffen unter Einhaltung der jeweils gültigen Verwahrungsvorschriften mitversichert.
3. Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden
Beamtinnen und Beamte und Beschäftigte, soweit sie als Verwaltungsbeschäftigte Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sind, erhalten einen Versicherungsschutz bei Vermögensschäden
- 7.500,- € je Versicherungsfall
4. Kfz-Regresshaftpflichtversicherung
Von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft versichert sind im Rahmen der Versicherungsbedingungen (AVB) Schäden, die bei Dienstfahrten in Zusammenhang stehen mit dem Führen von dienstlichen Kraftfahrzeugen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Schäden an geführten und benutzten Fahrzeugen.
Die Höchstersatzleistungen betragen je Schadensereignis pauschal
- 50.000,00 € Versicherungssumme
5. Geräte- u. Geräteregresshaftpflichtversicherung
Geräte und Geräteregresshaftpflichtversicherung für Spezialkräfte, Personal des Flugdienstes und Bootsführer
- 50.000,00 € Personenschäden
- 50.000,00 € Sachschäden
6. Freizeitunfallversicherung
Auch in nicht so schönen Momenten hilft die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, z. B. durch ein Krankenhaustagegeld nach einem Freizeitunfall, dem eine stationäre Behandlung folgte.
Im Einzelnen leisten wir weltweit:
- 10,00 € Unfall – Krankenhaustagegeld
- 10,00 € Genesungsgeld
- 3100,00 € Invalidität
- 5000,00 € Leistung bei Unfalltod
- 5000,00 € Bergungskosten
- 2500,00 € Kurkosten
7. Kostenübernahme für Anwartschaftsversicherung
Dienstanfängerinnen und Dienstanfänger benötigen bei Dienstbeginn eine Pflegepflichtversicherung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss:
- einer Anwartschaftsversicherung,
- einer Dienstunfähigkeitsabsicherung (Polizei DU) - ggf. in Verbindung mit einem Produkt nach dem Altersvermögensgesetz.
Anwartschaftsversicherung:
Die Anwartschaftsversicherung ist die „Eintrittskarte“ in die private Krankenversicherung bei Wegfall der Heilfürsorge.
Gründe hierfür können sein:
- Entlassung bei Dienstunfähigkeit als Beamte auf Widerruf oder Probe,
- Eintritt in den Ruhestand.
Der DBV-Anwartschaftstarif (AWFH) kann für einen Monatsbeitrag von 1,- Euro als Mitglied der DPolG abgeschlossen werden.
Bei Abschluss in den ersten drei Monaten nach Ausbildungsbeginn erfolgt eine vereinfachte Gesundheitsprüfung. Danach müssen die üblichen Gesundheitsfragen beantwortet werden.
Zusätzlich zur Anwartschaftsversicherung kann die Pflegepflichtversicherung (PVB) und ein Krankenhaustagegeld (KHTE) in Höhe von 10,- Euro abgeschlossen werden. Auch hier findet in den ersten drei Monaten nach Ausbildungsbeginn eine vereinfachte Gesundheitsprüfung statt.
Fazit: Es lohnt sich wirklich! Lassen Sie sich beraten.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft vermittelt gerne einen Termin unter Tel.: 030 / 44678721.
Durch die Mitgliedschaft in der DPolG Bundespolizeigewerkschaft werden für den Zeitraum der Vorausbildung die Beiträge einer bei der DBV abgeschlossenen Anwartschaftsversicherung (ohne Pflegeversicherung) rückerstattet.
Anrechtschein zur Kostenübernahme der kleinen Anwartschaftversicherung bei der DBV.
8. Baby-Geld
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt auch den Nachwuchs ihrer Mitglieder.
Ab sofort erhalten Mitglieder eine einmalige Geburtenbeihilfe in Höhe von 50,00 € und ein kleines Geschenk für den Nachwuchs.
Die Leistung kann maximal 12 Monate rückwirkend beantragt werden.
Einfach eine Kopie der Geburtsurkunde mit dem Antrag auf Geburtenbeihilfe an die Bundesgeschäftsstelle der DPolG Bundespolizeigewerkschaft senden. Wir überweisen den Betrag auf das uns genannte Konto und lassen dem DPolG-Nachwuchs ein kleines Geschenk zukommen.
Unser Kooperationspartner, die BBBank, bietet den Mitgliedern der DPolG Bundespolizeigewerkschaft für ihren Nachwuchs das kostenfreie Junge Konto. Bei der Kontoeröffnung gibt es ein Startguthaben von 50,00 EUR.
9. Kondolenzgeld
250,- € zahlt die DPolG Bundespolizeigewerkschaft beim Ableben eines Mitgliedes an die erbberechtigten Hinterbliebenen.
Die Zahlung setzt eine einjährige Mitgliedschaft voraus. Bei Übertritt von einer anderen Gewerkschaft entfällt die Wartezeit.
10. Polizeispiegel
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft informiert ihre Mitglieder monatlich über die neusten gewerkschaftlichen, fachlichen und gesellschaftspolitischen Themen und Aktivitäten durch den Polizeispiegel.
Der Polizeispiegel wird mit der Post an die gewünschte persönliche Adresse jedes Mitglieds geliefert oder per Mail an eine uns genannte E-Mailadresse gesendet. So kann der Polizeispiegel in Ruhe zu Hause gelesen werden. Eine Serviceleistung, auf die wir von der DPolG Bundespolizeigewerkschaft einen großen Wert legen.
Außerdem bieten wir den Download der letzten aktuellen Polizeispiegel auf unserer Seite an.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft gibt zusätzlich Informationsschriften und Flugblätter im Eigendruck heraus. Diese erscheinen zumeist anlassbezogen. Zurzeit erscheinen die News, die Tarifinfo sowie Berichte aus dem BHPR und BPR auf Bundesebene.
11. Fachliteratur und Sonderbroschüren
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft und der dbb beamtenbund und tarifunion geben Fachliteratur und Sonderbroschüren für ihre Mitglieder heraus. Diese Broschüren sind zum Teil kostenfrei oder können zu einem günstigen Preis erworben werden.
12. Bildungsprogramm
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bietet den Besuch von Seminaren und Weiterbildungsveranstaltungen über das Bildungs- und Sozialwerk des dbb beamtenbund und tarifunion an. (Seminarprogramm anfordern). Weiter ist die Teilnahme an DPolG-eigenen Seminaren und Veranstaltungen auf Bundes- und Bezirksebene möglich.
13. Tauschbörse
In unserer Tauschbörse können Mitglieder selbständig Kontakte knüpfen und gemeinsame Um-oder Versetzungsanträge an die Behörde (auf dem Dienstweg) richten.
Auf Wunsch unterstützen wir gerne bei der Antragstellung!
DPOLG BPOLG in den Sozialen Medien
Austauschen, Mitreden oder sich einfach nur Anregungen holen, das alles können unsere Mitglieder bei uns
DPolG Internetplattform für Dienstanfänger
Hier geben wir für alle Dienstanfänger Antworten auf wichtige Fragen zum Start in der Bundespolizei.
Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft sparen hier
- bei Versicherungen, Vorsorge und Banking
- im Shop von dpolg markt select / DPolG Markt / DPolG Service
- in vielen Fitness-Studios, Thermen, Freizeit-Parks und Theater
- sowie beim Einkauf weiterer ausgewählter Partner
- …mehr
Vergünstigung bei Privat- und Verkehrsrechtsschutz
Mitglieder der DPolG Bundespolizeigewerkschaft können sich für einen günstigen Beitrag zusätzlich absichern.
Wir haben dazu nachfolgende Gruppenversicherungen abgeschlossen:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungen
und
DEVK Privat-Rechtsschutz Komfort