Zeit für ein Zeichen! 3000 € Inflationsausgleichsprämie JETZT!
Am 3. September 2022 hat die Bundesregierung das dritte Entlastungspaket beschlossen. Es wurde den Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt ihren Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie (einmalig) in einer Höhe von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft geht diesbezüglich mit gutem Beispiel voran und wird ihren Beschäftigten in den Geschäftsstellen in Berlin und Lübeck die maximal mögliche Summe, als Inflationsausgleichsprämie noch im Dezember 2022 auszahlen.
Der Grund für die Auszahlung dieser Prämie liegt in der Tatsache begründet, dass zum Jahresende 2022 eine individuell nicht kalkulierbare Summe an Betriebskosten für Strom, Wasser und Gas zu erwarten ist.
Der medialen Berichterstattungen zu entnehmen ist, dass Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nicht davon ausgeht, dass eine „Gaspreisbremse“ vor März 2023 umsetzbar sein wird. Auch mit einer „Strompreisbremse“ sei nicht vor Januar 2023 zu rechnen. Zwischenzeitlich geht auch das Bundeskanzleramt davon aus, dass weder eine Strom- noch eine Gaspreisbremse im laufenden Kalenderjahr 2022 umgesetzt werden kann.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft hat nun in einem Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser die dringende Bitte ausgesprochen, im Rahmen der Fürsorgepflicht dafür Sorge zu tragen, dass den aktiv Beschäftigten und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern noch in diesem Jahr eine Inflationsausgleichsprämie ausgezahlt wird.
Eine zeitnahe und großzügige Auszahlung durch den Gesetzgeber selbst, hätte auch eine entsprechende Signalwirkung in die freie Wirtschaft hinein und würde den Sinn dieses Entlastungspaketes untermauern.
Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie würde ein Zeichen auch nach „Innen“ setzen, welches die politische Glaubwürdigkeit und Ernsthaftigkeit der Fürsorgepflicht erkennen lassen kann.