27. September 2023

Faeser entscheidet nicht! Scholz muss ran!

Seit Monaten befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der schwersten Migrationskrise seit 2015. Bereits im Monat August war die Anzahl der in Deutschland gestellten Anträge auf Asyl auf dem höchsten Niveau seit den Jahren 2015/2016. Auch die Feststellungen der Bundespolizei an den Grenzen unserer europäischen Nachbarstaaten erreichte im Vergleich zu den Vorjahresmonaten ein Rekordhoch. 

Grenzkontrollen ohne Notifizierung in Brüssel verstoßen gegen EU Recht. BMI schickt tausende Polizistinnen und -Polizisten in einen möglicher Weise rechtswidrigen Einsatz. Die Folgen einer Zwangsanwendung könnten fatal ausgehen.

Seit Monaten befindet sich die Bundesrepublik Deutschland in der schwersten Migrationskrise seit 2015. Bereits im Monat August war die Anzahl der in Deutschland gestellten Anträge auf Asyl auf dem höchsten Niveau seit den Jahren 2015/2016. Auch die Feststellungen der Bundespolizei an den Grenzen unserer europäischen Nachbarstaaten erreichte im Vergleich zu den Vorjahresmonaten ein Rekordhoch. 

Unter bestimmten Voraussetzungen lässt der Schengener Grenzkodex (SGK) ausnahmsweise zu, dass Kontrollen an den Schengen Binnengrenzen für einen bestimmten Zeitraum wieder eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium macht von dieser Ausnahme an der deutsch- österreichischen Grenze seit 2015 Gebrauch. Letztmalig wurde diese „Notifizierung“ durch Frau Ministerin Faeser im Mai 2023 für ein weiteres halbes Jahr verlängert.

Seit Monaten fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft die Einführung temporärer Grenzkontrollen auch an den Grenzen zu Polen, der Tschechischen Republik und der Schweiz. Es ist zu beobachten, dass sich die Migrationsrouten nach Deutschland über diese Länder verlagert haben oder neue Migrationsrouten über Osteuropa hinzugekommen sind.
Durch diesen formellen Akt der Notifizierung dieser Grenzen würde der Status dem an der Grenze zu Österreich gleichgestellt und die Bundespolizei wäre als Grenzbehörde legitimiert, Grenzkontrollen durchzuführen. 

Eine öffentliche Diskussion darüber, ob und in welcher Art kontrolliert wird, ob bilaterale Abkommen mit unseren europäischen Nachbarstaaten geschlossen werden oder ob die Sicherheitsbehörden hierfür ausreichend Personal zur Verfügung stellen können, sind absolut entbehrlich. 

Da sich Frau Bundesinnenministerin Faeser nach wie vor nicht überwinden konnte, die Grenzkontrollen nach Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz bei der Europäischen Kommission anzumelden, bitten wir nun mit einem Schreiben an den Bundeskanzler, dieses Thema zur Chefsache zu erklären und von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch zu machen.

Die Anwendung von Zwangsmaßnahmen durch die Polizei könnten fatale Folgen haben.

Schreiben an den Bundeskanzler

Unsere Partner