05. September 2019

2.000 leistungsstarke PHM und PHM(Z) werden in den gD überführt

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) teilte dem Bundespolizeihauptpersonalrat, der sich wie bekannt aus Vertretern beider großen Polizeigewerkschaften zusammensetzt, in einem gemeinsamen Gespräch mit, dass nach seinem Willen in den nächsten Jahren 2.000 leistungsstarke PHM und PHM(Z) der Bundespolizei prüfungsfrei in den gehobenen Polizeivollzugsdienst übergeleitet werden sollen. Damit erfüllt der Bundesinnenminister auch eine langjährige Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, nämlich viel mehr erfahrene Kolleginnen und Kollegen aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufsteigen zu lassen,

  • ohne die Betroffenen dazu monatelang auf Lehrgänge und in Praktika zu schicken, damit sie künftig die gleiche Arbeit machen, die sie schon Jahre lang erfolgreich erledigt haben,
  • ohne die Heimatdienststellen damit durch lange Abordnungen zusätzlich auszudünnen
  • und ohne dabei die ohnehin am Limit arbeitende Aus- und Fortbildungsorganisation mit ihren völlig überbuchten Liegenschaften und Kapazitäten auch noch zusätzlich zu belasten.


Der Grund für die Entscheidung des Ministers ist das große Personalfehl im gehobenen Dienst in den nächsten Jahren. Gut, dass mit Minister Seehofer nun auch im BMI diese Erkenntnis Eingang gefunden hat. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft weist schon seit Jahren darauf hin, dass wegen der hohen Altersabgänge im gehobenen Dienst (von 2019 – 2029 sind das ca. 5000) eine Nachbesetzung dieser Stellen mit den bisher zulässigen Aufstiegsverfahren (§§ 15 u. 16 BPOLLV) kaum möglich erscheint. Dazu kommen noch die höheren Einstellungsraten im mittleren Dienst.

Analog den Regelungen des § 30 Abs. 12 BGSLV sollen nun also 2.000 leistungsstarke und erfahrene PHM und PHM(Z) in den gehobenen Dienst überführt werden. Das Bundespolizeipräsidium beschäftigt sich derzeit mit der Ausgestaltung des Verfahrens.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert dabei die Einhaltung folgender Eckpunkte:

  • Aufstellung eines bundesweiten Rankings aller PHM und PHM(Z)
  • Durchführung der Feststellungsgespräche in den jeweiligen Behörden
  • Besetzung freier Dienstposten des gD
  • Beginn des Verfahrens im Januar 2020


Weiter erwartet die DPolG Bundespolizeigewerkschaft, dass losgelöst von diesem Verfahren auch im Jahr 2020 die regulären Verfahren gem. § 16 BPOLLV (Verkürzter Aufstieg) weiterlaufen, damit auch andere POM und PHM weiterhin berücksichtigt werden können. Zudem fordern wir, dass die 2000 PHM und PHM(Z), die in den gD überführt werden, auf freie Dienstposten des gD gesetzt werden. Nur so ist gewährleistet, dass auch entsprechende Beförderungsmöglichkeiten im mittleren Polizeivollzugsdienst entstehen. Mit einer bloßen Umwandlung der Stellen in den gD würde es zu keiner Beförderungskette im mD kommen.
Beispiel 1: (Verfahren gemäß Forderung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft)
1000 PHM(Z) auf freie Stellen gD ergibt:
1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A9mZ

1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A9m

1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A8
1000 PHM auf freie Stellen gD ergibt:
1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A9m

1000 Beförderungsmöglichkeiten nach A8

Gesamt: 1000 x A9mZ 2000 x A9m 2000 x A8
Ergibt Fünftausend zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten!
 
Beispiel 2: (Folgen eines anderen für viele nachteiligen Verfahrens)
1000 PHM(Z) gewandelt in den gD ergibt:
Null Beförderungsmöglichkeiten nach A9mZ

Null Beförderungsmöglichkeiten nach A9m

Null Beförderungsmöglichkeiten nach A8
1000 PHM gewandelt in den gD ergibt:
Null Beförderungsmöglichkeiten nach A9m

Null Beförderungsmöglichkeiten nach A8

Gesamt: 0 x A9mZ 0 x A9m 0 x A8
Ergibt Null zusätzliche Beförderungsmöglichkeiten!

Unsere Partner