21. Juli 2012

4. Schritt abgeschlossen

Die Listenvertreter der DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßen den heute zwischen dem Bundespolizeihauptpersonalrat (BHPR) und der Abteilung Bundespolizei festgestellten Abschluss des 4. Schrittes der personellen Umsetzung.

Damit ist für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft der Kern der Neuorganisation umgesetzt.
Gleichzeitig wird nun auch zur normalen Personalwirtschaft in der Bundespolizei zurückgekehrt. Alle weiteren personellen Maßnahmen können jetzt wieder durch die zuständigen Dienststellen unter Beteiligung der zuständigen Personalvertretungen erledigt werden.

Damit ist für den Bereich der Tarifbeschäftigten nun die Neuorganisation der Bundespolizei beendet, denn die Dienstvereinbarung für den Tarif sieht keine weiteren Maßnahmen vor.
Das bedeutet jedoch nicht gleichzeitig, dass die sozialen Ausgleichsmaßnahmen die die Umsetzung der Neuorganisation begleiteten, nun völlig ihre Gültigkeit verloren haben. Sie wirken weiter bei laufenden und noch nicht entschiedenen Fällen.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft stellt auch klar heraus, dass das BMI an der bereits bestehenden Zusicherung, aufgrund der Neuorganisation keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen festhalten wird.

Einzelne erläuternde Hinweise zum Verfahren nach dem Abschluss des 4. Schrittes werden durch einen Erlass geregelt.

"Ich danke ganz besonders den Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei, egal ob im Polizeivollzug, in der Verwaltung oder im Tarifbereich. Sie alle haben die Beschwernisse der Umsetzung dieser Neuorganisation im laufenden Betrieb der Bundespolizei schultern müssen und dabei weiterhin erstklassige Polizeiarbeit geleistet. Auf diese große Leistung können alle Beschäftigten in der Bundespolizei stolz sein", so der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, heute in Berlin.

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