30. Oktober 2012

Thema: Erholungsurlaub und Wochenarbeitszeit - Alle Beamten bekommen 30 Urlaubstage in 2011/2012

DPolG Bundespolizeigewerkschaft fordert die Wiedereinführung der 39 Stunden Woche für alle Beschäftigen der Bundespolizei


Der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, begrüßt die Absicht des Bundesinnenministeriums, die Erholungsurlaubsverordnung aufgrund der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu ändern und allen Beamten der Bundespolizei für die Jahre 2011 und 2012 dreißig Urlaubstage zu gewähren.

Der Gewerkschaftschef zeigte sich erfreut darüber, dass damit eine gesonderte Antragstellung durch die Kolleginnen und Kollegen für diese beiden Jahre entfallen und die Personalsachgebiete nicht unnötig durch überflüssigen Bürokratismus belastet würden.

In einer Stellungnahme der DPolG Bundespolizeigewerkschaft zur Änderung der Erholungsurlaubs-VO wird aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Entscheidung vom 20. März 2012 - 9 AZR 529/10) der Handlungsbedarf des Verordnungsgebers zur Abänderung der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) deshalb auch grundsätzlich anerkannt.

Gleichwohl fordert die DPolG Bundespolizeigewerkschaft erneut, die Wochenarbeitszeit wieder auf 39 Stunden abzusenken. "Die seinerzeitige Anhebung der wöchentlichen Arbeitszeit für Bundesbeamte auf 41 Wochenstunden hat eine erhebliche Schieflage im öffentlichen Dienst mit sich gebracht. Die Mehrbelastung von bis zu 100 Stunden, also 2 ½ Arbeitswochen im Kalenderjahr, ist und bleibt eine durch nichts zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und wird von uns auf Dauer so nicht hingenommen", erklärte der Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft Ernst G. Walter.

Solange man dieser Forderung, die Wochenarbeitszeit endlich wieder abzusenken, nicht nachkommt, lässt es sich nach Auffassung der DPolG Bundespolizeigewerkschaft durchaus rechtfertigen, allen Beamtinnen und Beamten nicht erst ab dem 55. Lebensjahr einen jährlichen Anspruch auf Erholungsurlaub von mindestens 31 Tagen zu gewähren,

"Darüber hinaus sehen wir die besondere Belastung der Beamtinnen und Beamten im Polizeivollzugsdienst nicht ausreichend berücksichtigt", ergänzt Walter. "Auch wenn dem körperlich besonders belastenden Dienst im Polizeivollzug vom Verordnungsgeber mit dem um 5 Jahre früheren Pensionseintrittsalter grundsätzlich Rechnung getragen wurde, so wird der vorgelegte Verordnungsentwurf dieser richtigerweise anerkannten Erschwernis nicht in ausreichendem Maße gerecht."
Die Belastung bei Polizeivollzugsbeamtinnen- und beamten ab dem 55. Lebensjahr müsse deshalb mit einem noch höheren Urlaubsanspruch zusätzliche Berücksichtigung finden, was auch dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht widersprechen würde.

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