Altersteilzeitmöglichkeiten bei der Bundespolizei für Tarifbeschäftigte - Quoten 2019
Mit Schreiben vom 5. August 2019 informiert das Bundespolizeipräsidium über die Quote der Altersteilzeitmöglichkeiten im Jahr 2019 für die Tarifbeschäftigten. In 2019 stehen in allen Direktionen außer BPOLD Pirna und Berlin Altersteilzeitmöglichkeiten zur Verfügung.
Nach wie vor gilt, dass Tarifbeschäftigte in Stellenabbaubereichen auch über die festgelegten Quoten wirksam Altersteilzeit beantragen können. Diese Regelung gilt nur für Bundespolizeiliche Unterstützungskräfte nicht für Luftsicherheitsassistenten.
Leider ist es nach wie vor so, dass die Altersteilzeitbeschäftigten aus dem Stellenabbaubereich auf die Gesamtquote von 2,5 Prozent der Tarifbeschäftigten mit angerechnet werden. Dies führt bei den BPOLD Pirna und Berlin schon seit Jahren dazu, das andere Tarifbeschäftigte keine Altersteilzeitanträge stellen können.
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft verfolgt seit Jahren das Thema und hat immer wieder entsprechende Anträge zu den Gewerkschaftstagen des dbb, der DPolG Bund und den Tarifverhandlungen eingebracht, die Tarifbeschäftigten aus den Stellenabbaubereichen nicht mehr auf die Gesamtquote anzurechnen, um damit anderen Tarifbeschäftigten eine Chance auf Altersteilzeitbeschäftigung zu geben.
Altersteizeit können Tarifbeschäftigte beantragen, wenn diese über 60 Jahre alt sind und Altersteilzeitmöglichkeiten in der jeweiligen Behörde zur Verfügung stehen. Die Laufzeit der Altersteilzeit darf 5 Jahre nicht überschreiten und die Altersteilzeit muss in einer gesetzlichen Rente enden. Dabei ist es unerheblich, ob es eine Rente für besonders langjährig Versicherte oder die Regelaltersrente ist.