01. Mai 2014

Amtliche Berechnung Versorgungsbezüge eines PVB

Fiktive Berechnung der Versorgungsbezüge eines Polizeivollzugsbeamten wegen Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze unter Berücksichtigung des § 14 a BeamtVGName, Vorname: Mustermann, Hans
Geburtsdatum: 11.03. 1952
Amtsbezeichnung: Polizeihauptkommissar (Bes.Gr. A 12)
Anschrift: _
Familienstand: Verheiratet
Eintritt in den BGS/BuPo: 03.10. 1990
Begründung des Beamtenverhältnisses: 09.04. 1992
Beamter auf Lebenszeit: Mit Ernennung zum Beamten
Einweisung in das letzte Amt: 01.06. 2003
Vollendung des 17. Lebensjahres: 10.03. 1969
Vollendung des 60. Lebensjahres: 10.03. 2012
Maßgebliches Höchstalter: 60. Lebensjahre + 3 Monate
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit:
Zeit im privatrechtlichen Dienstverhältnis 03.10. 1990 bis 08.04. 1992
im öffentlichen Dienst als Angestellter im = 1 Jahr 128 Tage
BGS (§ 10 BeamtVG)

Beamtendienstzeit einschl. Verlängerung 09.04. 1992 bis 30.06. 2012
(§ 10 BeamtVG) = 20 Jahre 84 Tage
______________________
Insgesamt: 21 Jahre 272 Tage
= 21, 75 Jahre
Ruhegehaltssatz: 39, 01 %
(§ 14 Abs.1 i.V. mit § 69 e Abs. 2 BeamtVG)

Auf Antrag des Beamten erfolgte eine vorüber-
gehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes gem.
§ 14 a BeamtVG von 39,01 % um 20,73 % auf 59, 74 %
Die vorübergehende Erhöhung entfällt spätes-
tens mit Ablauf des Monats, in dem das Ren-
tenalter erreicht wird.
(§ 51 Abs.1 und 2 BBG – 67. Lebensjahr)

Berücksichtigt werden Pflichtversicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach Vollendung des 17. Lebensjahres. (Der Geburtsmonat wird voll angerechnet)

Der erdiente (beamtenrechtliche) Ruhegehaltssatz ist für je zwölf volle Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten um 0,95667 Prozentpunkte zu erhöhen.

Der Beamte hatte folgende Versicherungszeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres:
01.03. 1969 bis 31.10. 1990

= 260 Kalendermonate Pflichtbeitragszeiten,
21 Jahre und 8 Monate.

Das ergibt eine vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes um 20,73 % auf insgesamt
59,74 %


Versorgungsbezüge Bespiel A 12 unter Berücksichtigung des § 14 a BeamtVG
(Besoldungstabelle – Stand: 01.01. 2012) *1
Name, Vorname: Mustermann, Hans
Beginn der Zahlung: 01.07. 2012
Grundgehalt: 4.141, 28 €
(Bes.Gr. A 12, 8. Stufe)
Familienzuschlag: 119, 68 €
(Stufe 1)
Ruhegehaltsfähige Dienstbezüge: 4.260, 96 €
Verminderte ruhegehaltsfähige Versor- 4.218, 78 €
gungsbezüge gem. Faktor 0,9901
Versorgungsbezüge gem. Ruhegehalts- 2.520, 30 €
satz von 59, 74 %
Pflegeleistung: 24, 57 €
(0,975 % von 2.520, 30 €)
Versorgungsbezüge: 2.495, 73 €
Abzüglich:
Lohn- und Kirchensteuer

*1
Zum Zeitpunkt der Berechnung der Versorgungsbezüge war die beabsichtigte Erhöhung der Bezüge zum 01.03. 2012 noch im Gesetzgebungsverfahren.
Eine Nachberechnung erfolgte zu gegebener Zeit.

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