Anforderungsprofile teilweise geändert
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft Initiativen zu einigen der von uns beanstandeten Anforderungsprofile für die aktuellen Stellenausschreibungen der Bundespolizei (Stichwort: Rückkehr zur normalen Personalwirtschaft) waren erfolgreich.
Jetzt haben auch Polizeimeister die Möglichkeit sich zu bewerben. Das Anforderungsprofil mindestens Polizeiobermeister für Polizeivollzugsbeamtin/-beamter, A 8-9mZ BBesO, in einer Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit und für Kontroll-/Streifenbeamtin/-beamter, A 8-9mZ BBesO, wurde gestrichen. Bei Bewerbungen auf KSB Dienstposten gilt allerdings neu das Anforderungsprofil „Nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit“.
Bei dem Anforderungsprofil Kontroll-/Streifenbeamtin/-beamter, A 9g/10 BBesO, wurde das obligatorische Anforderungsmerkmal „mind. 2-jährige Verwendung im gPVD“ gestrichen.
Dienstposten in den Ermittlungsdiensten sind nun auch grundsätzlich für teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen geeignet.
Diese Änderungen waren aus Sicht der DPolG Bundespolizeigewerkschaft dringend erforderlich. Der erste Schritt Richtung mehr sozialer Gerechtigkeit, sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde getan. Bei weitem ist noch nicht alles erreicht - wir bleiben dran.
DPolG Bundespolizeigewerkschaft – VOLLER EINSATZ FÜR EURE INTERESSEN