Anträge auf Anrechnung von Pausenzeiten
Anträge auf Anrechnung von Pausenzeiten als Arbeitszeit
Bereits im August und September diesen Jahres wurden in der Masse bei der MKÜ Anträge auf Anrechnung von Pausenzeiten auf die Arbeitszeit bei der BPOLD BBS gestellt. Betroffen sind hier "Pausen unter Bereithaltung" seit dem 01.01.2013.
Bisher sind nach unserem Kenntnisstand weder Zeitgutschriften noch abschlägige Bescheide seitens der Direktion erfolgt.
Mit Schreiben vom 11.09.2013 wurde seitens der BPOLD BBS auf eine diesbezüglich zu erwartende Erlasslage hingewiesen. Die Anträge wurden somit nach unserer Wertung zunächst ruhend gestellt und die Eingänge bestätigt.
Nachdem unsere Plakataktion „Chaos 2014 made by BMI“ und einem Forderungsschreiben des Deutschen Beamtenbundes (DBB) an den Bundesinnenminister, offensichtlich deutliche Wirkung gezeigt, warten wir zumindest hoffnungsvoll auf eine baldige Entscheidung zu Gunsten einer allgemeinen Pausenregelung für die operativen Bereiche der Bundespolizei.
Auch wenn solche Anträge damit zukünftig hoffentlich obsolet werden, dürfen diese rückwirkenden Anträge dabei nicht in Vergessenheit geraten.
Nach unserer festen Überzeugung sind geleistete "Pausen unter Bereithaltung" nach wie vor auf die Arbeitszeit anzurechnen.
In diesem Zusammenhang fordern wir darüber hinaus auch eine gerechte Beurteilung von offensichtlich geleisteten Bereitschaftszeiten insbesondere bei mehrtägigen Einsätzen der MKÜ.