Klimaneutralität der Bundespolizei
Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket? Für alle Beschäftigten der Bundespolizei schnellstmöglich umsetzen!
Arbeitgeberzuschuss zum Jobticket?
Für alle Beschäftigten der Bundespolizei schnellstmöglich umsetzen!
„14. Juli 2021“ lautet das Datum eines Erlasses aus dem Bundesministerium des Innern (BMI). Hierin wird das Bundespolizeipräsidium darauf hingewiesen, dass ab dem 1. August 2021 auch auf bereits bestehende Rahmenverträge von Großkundenabonnements des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) bzw. dem Bundesverwaltungsamt (BVA) ein Arbeitgeberzuschuss gewährt werden kann.
Zur Verdeutlichung wird ein Schreiben aus dem BMI (Abteilung Z) angeführt, welches auf die Gewährung des Arbeitgeberzuschusses für die Beschäftigten des BMI im Tarifgebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg hingewiesen wird.
Beide Schreiben liegen uns vor!
Des Weiteren liegt uns Schriftverkehr zwischen dem BMI an dem BVA vom 31. März 2021 vor. Hier wird dem BVA mit sofortiger Wirkung die Aufgabe der Auszahlung des Arbeitgeberzuschusses übertragen. Die Auszahlung erfolgt nach Mitteilung der zuständigen Behörde (hier das BPOLP) über das BVA.
Die notwendige Rechtsgrundlage für die Gewährung eines Arbeitgeberzuschusses ist gemäß § 10 Abs. 4 Haushaltsgesetz 2021 vorhanden. Diese Rechtsgrundlage erstreckt sich auf die gesamte Bundesverwaltung. Die dauerhafte Gewährung eines Zuschusses ist von der Beibehaltung der Rechtsgrundlage in den jährlichen Haushaltsgesetzen abhängig. Ob ein Zuschuss gezahlt wird und in welcher Höhe, entscheidet die jeweilige Behörde oder Institution. Diese kann den Zuschuss jederzeit erhöhen (bis 40,- €) oder verändern. Eine Mindesthöhe des Arbeitgeberzuschusses ist nicht grundsätzlich festgelegt, ergibt sich gegebenenfalls aus einzelnen Rahmenvereinbarungen mit den Verkehrsverbünden.
Das ein Zuschuss gewährt wird, ist bereits seit längerem gängige Praxis im Bundespolizeipräsidium am Standort Potsdam und zwar in voller Höhe von 40 €!
In Zeiten des Klimawandels und einem sich daraus ergebenden Mobilitätswandel, ist es begrüßenswert, wenn ein Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV erfolgt.
Für uns nicht nachvollziehbar ist nun, warum ein Arbeitgeberzuschuss an anderen Standorten mit bestehenden Verträgen bis dato nicht gezahlt wird! Die Zuschüsse müssen aus dem eigenen Haushalt erwirtschaftet werden, warum aber nur für den Standort Potsdam?
Die rechtlichen Grundlagen sind geschaffen und nach Auskunft des BADV bedarf es keiner neuen Verträge, dies war ausschließlich am Standort Potsdam notwendig.
Mehrere Nachfragen im Bundespolizeipräsidium ergaben keine zufriedenstellende Antwort.
Nunmehr lautet unsere Frage an die Verantwortlichen im Bundespolizeipräsidium:
Wann kommt der Zuschuss für die restlichen Standorte der Bundespolizei?
Wir (DPolG – Bundespolizeigewerkschaft) werden bezüglich dieses Themas weiterhin berichten und uns dafür einsetzen, dass alle Beschäftigen von diesem Angebot partizipieren.