15. April 2020

Arbeitszeitverordnung Bundespolizei (AZV BPOL) jetzt!

Bereits am 29. November 2019 hat die DPolG Bundespolizeigewerkschaft den Bundesinnenminister, Horst Seehofer (CSU) angeschrieben und darum gebeten, das Vorhaben einer eigenen Arbeitszeitverordnung für die Bundespolizei zu unterstützen und umzusetzen. In diesem Anschreiben wurden die Problemfelder im Zusammenhang mit der bisher gültigen (allgemeinen) AZV Bund thematisiert.
Insbesondere die aktuelle Lage zeigt, dass die Bundespolizei eine eigene AZV BPOL benötigt, um in Einsatzlagen lageangepasst Kräfte einsetzen zu können.
Folgende Themenfelder bedürfen unserer festen Überzeugung nach einer besonderen Betrachtung in einer AZV BPOL:

– Anpassung der Wochenarbeitszeit für Beamte auf 39 Std./Woche
– Pausenregelung
– Kappungsgrenzen bei Gleitzeit
– Langzeitarbeitszeitkonten
– Bereitschaftszeiten
– Arbeitszeit See
– Einsatzzeiten
– Reisezeiten

Am Freitag, 3. April 2020 hat uns das BMI einen Referentenentwurf zur Neufassung der Vergütung von Reisezeiten zur Rückäußerung übermittelt. Der Entwurf sieht vor, dass Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßigen Dienstzeit durchgeführt werden, ab der 1. Stunde mit einem Drittel der Reisezeit in Form von Freizeitausgleich zu vergüten sind.

1. Diese Regelung ist für die DPolG Bundespolizeigewerkschaft absolut inakzeptabel! Reisezeiten, die im alleinigen Interesse des Dienstherrn liegen, sind in voller Höhe zu vergüten! Da spielt es keine Rolle, ob es sich um Hin- oder Rückreisen zu Einsätzen, um Rückreisen nach durchgeführten Rückführungen oder um Reisen zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen handelt!

2. An diesem Beispiel wird einmal mehr deutlich, dass sich Arbeitszeiten einer bundesweit
agierenden Einsatzbehörde, wie der Bundespolizei, nicht in eine allgemeine
Arbeitszeitverordnung pressen lassen! Genau aus diesem Grund werden wir weiter für
eine eigene Arbeitszeitverordnung Bundespolizei kämpfen!

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