Auch im Polizeiberuf muss Inklusion gelebt werden
Am Rande des 2. Forums Behindertenpolitik des dbb trafen sich Mitglieder der DPolG Fachkommission Behindertenangelegenheiten, um aktuelle Themen und Probleme behinderter Menschen in der Polizei zu besprechen. Das Forum, das vom 23. bis 24. April 2013 stattfand, beschäftigte sich mit den aktuellen Herausforderungen in der Behindertenpolitik. Im Fokus stand dabei der Fortschritt bei der Umsetzung von Inklusion in der Schule und am Arbeitsmarkt und die Realisierung der Ziele aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Die DPolG Schwerbehindertenvertreter waren sich darin einig, dass Inklusion am Arbeitsmarkt auch im Polizeiberuf gelebt werden muss. So sollte es selbstverständlich sein, dass Polizistinnen und Polizisten, die im Laufe ihres dienstlichen Lebens behindert werden, trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weiterbeschäftigt werden, wenn es möglich ist. Die im letzten Jahr neu überarbeitete PDV 300 gibt diese Möglichkeit vor, sie verweist dabei auf das Organisationsermessen des Dienstvorgesetzten. Wenn die UN-Behindertenrechtskonvention, die auch von Deutschland ratifiziert wurde, fordert, dass behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe bzw. Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird, kann dieses Organisationsermessen eigentlich nur so aussehen, dass alles versucht wird, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen. Natürlich erfordert der Polizeiberuf grundsätzlich eine besondere gesundheitliche Eignung. Aber Inklusion heißt eben auch, Kolleginnen und Kollegen, die gesundheitlich nicht mehr uneingeschränkt für den Polizeidienst geeignet sind, sinnvoll in die Ablauforganisation einer Dienststelle einzubinden. Es gibt ausreichend Beispiele, dass dies möglich ist.
Die Mitglieder der DPolG Fachkommission Behindertenangelegenheiten sind sich dabei einig, dass hier noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten ist. Das Forum hat sie darin wieder ein wenig mehr motiviert.
Frank Richter