Ausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten deutlich verbessert
Das Bundeskabinett hat am 5. Juni 2013 den Belastungsausgleich für Dienst zu wechselnden Zeiten neu geregelt. Die Regelung umfasst die Erschwerniszulage, den Zusatzurlaub und die Anrechnung von Pausen auf die Arbeitszeit. Diese Neuregelung für Bundesbeamte, somit auch für die Bundespolizei, entspricht weitgehend den Forderungen der DPolG Bundespolizeigewerkschaft und des dbb.
"Das Ergebnis ist gut! Wir haben in mehrjährigen Verhandlungen erreichen können, dass sich die Ausgleichssysteme deutlich mehr an der tatsächlichen Belastung, insbesondere dem Dienst zur Nachtzeit ausrichten. Das starre Festhalten an der Voraussetzung des Wechselschichtdienstes wurde gebrochen und eine flexiblere Ausgleichsregelung gefunden , die nun auch deutlich mehr Kolleginnen und Kollegen in der Bundespolizei erreicht, sagte der 2. Vorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft , Hans-Joachim Zastrow, unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss in Berlin. Der Ausgleich verbessert sich für alle bisher betroffenen handfest und eröffnet Einsatzkräften, die nicht ständig in Wechselschichtmodellen integriert sind, jedoch zu gleichen erschwerten Zeiten wechselnden Dienst leisten, die Teilhabe am Ausgleich. Besonders gilt dieses für die Bundesbereitschaftspolizei und die Mobilen Kontrolleinheiten.
"Einziger Wehrmutstropfen bleibt die konkrete Abrechnung bei der Anrechnung der Pausen auf die Arbeitszeit. Schade, dass das BMI sich in dieser Frage auf keine unbürokratische Regelung eingelassen hat. Die konkrete Monatsberechnung wird nach meiner festen Überzeugung zu Problemen und praxisfremden Situationen in den Dienstgruppen führen, die möglichst bald korrigiert werden sollten" so Zastrow .
Die Änderung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.