18. November 2013

Auszubildende besser geschützt

Auszubildende besser geschützt
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte von Auszubildenden, die einer Personalvertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung angehören und deren Ausbildungsverhältnis endet, gestärkt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sich auch das Arbeitsverhältnis zwischen einem nachgerückten Ersatzmitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung verlängert, wenn das Ersatzmitglied innerhalb der letzten drei Monate vor dem Ausbildungsende seine Weiterbeschäftigung beantragt. Bislang musste der/die Auszubildende der Jugendvertretung über einen längeren, in sich geschlossenen Zeitraum angehören. (BVerwG 6 P 6.13).
Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt diese Entscheidung und sieht damit die Kontinuität der Arbeit von Auszubildenden in den Personal-, Jugend und Auszubildendenvertretung gewährleistet. Engagement kann sich lohnen!

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